Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
- Niederlassungsbewilligung C
 - Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
 - Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
 - Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
 - Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
 - Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
 
Unterlagen für das Einbürgerungsantrag
- Familienstand: Auszug aus dem Zivilstandsregister
 - Fotokopie des/der Ausländerausweises / Reisepasses / Identitätskarte
 - Aufenthaltsdauer: Bestätigungen (min. 10 Jahren, Wohnsitz in der Schweiz)
 - Erklärung über die Erfüllung der Einbürgerungsvoraussetzungen (gilt für 12. jährige oder ältere Personen)
 - Auszug aus dem Betreibungsregister über die letzten 5 Jahre (Gilt für 16 jährige und ältere Personen)
 - Bescheinigung des Steueramts über die letzten 5 Jahre (gilt für 20. jährige und ältere Personen)
 - Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben(Arbeitsbestätigung / Steuererklärung) oder Bildung (Schulbestätigung)
 - Bescheinigung über Sozialhilfebezüge (letzten 3 Jahre, gilt für 18 Jährige und ältere Personen)
 - Deutschkenntnisse / Sprachnachweis
 - Einbürgerungstest
 - Einbürgerungsantrag / Gesuchsformular
 
Hinweise
- Familien können gemeinsam einen Antrag stellen.
 - Unterlagen dürfen nicht alt sein. Für viele Unterlagen ist die Grenze : 3 Monate
 
Es dauert lange
Das Einbürgerungsverfahren dauert 2-3 Jahre.