Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz
Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
- Niederlassungsbewilligung C
- Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
- Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
- Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
- Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
- Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
Unterlagen für das Einbürgerungsantrag