Voraussetzungen für die Einbürgerung in der Schweiz
Für Kanton Zürich gelten folgende Voraussetzungen:
- Niederlassungsbewilligung C
 - Aufenthaltsdauer: mindestens 10 Jahren in der Schweiz ( 2 Jahren in Zürich)
 - Keinen negativen Eintrag in Betreibungsregister (in den letzten 5 Jahren)
 - Keine Einträge im Strafregister und keine offene Strafverfahren
 - Steuerschuldenfrei ( letzten 5 Jahren )
 - Keine Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren
 
Unterlagen für das Einbürgerungsantrag