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Was ist eine Kur und wie kann man eine Kur beantragen?

Gespeichert von Wikinger am

Kuren als eine Behandlungsmaßnahme bei Erkrankungen gibt es schon seit dem Altertum, doch vielen Menschen ist sie trotzdem fremd. Der folgende Beitrag soll dazu dienen, die Menschen aufzufordern Kuren mehr in Anspruch zu nehmen und über dessen Existenz sich zu informieren.

Was sind Kuren?
Kuren sind Rehabilitationskliniken oder Vorsorgekliniken, die mit medizinisch-technischen Methoden zur Behandlung von Erkrankungen mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Medizin ausgerichtet sind. Sie sollen dazu beitragen, dass sich die Gesundheit des Menschen wieder stärkt und ein schlimmeres Krankheitsbild verhindert wird.

Je nach dem welche Erkrankung bei einer Person vorliegt, ist eine entsprechende Kurklinik dafür zuständig. Bei Kurkliniken sind dementsprechend auch qualifizierte Fachärzte der jeweiligen Schwerpunkte der Medizin tätig, die aufgrund ihres besonderen Wissens bei jeweiligen Erkrankungen einen individuellen Behandlungsplan für die Wochen in der Kurklinik für den Patienten vorbereiten können.

Was soll mit dem Besuch einer Kurklinik erreicht werden?
Mit dem Besuch einer Kurklinik und mit dem für jeden Patienten individuell erstellten Behandlungsplan durch die Fachärzte der Kliniken sollen vorzugsweise die Beschwerden bzw. die durch die Erkrankung resultierende Schwächung der Gesundheit wieder gestärkt werden oder nach einem Unfall wieder zu Genesung der Gesundheit beigetragen werden. Ziel ist es somit dem Patienten zu helfen wieder normal und mit gestärkter Gesundheit weiterzuleben.

Welche Kurvarianten gibt es?
Es gibt grundsätzlich zwei Kurvarianten:
- die Rehabilitationskur und
- die Vorsorgekur.

Ein Patient ist dann für die sogenannte „Rehabilitationskliniken/-kuren“ geeignet, wenn bereits eine Diagnose bei ihm vorliegt, d.h. eine bestehende chronische Erkrankung liegt vor oder er hatte bereits eine OP hinter sich – hier soll dem Patienten geholfen werden wieder seine Gesundheit zu stärken.
Ein Patient ist dann für die sogenannte „Vorsorgekliniken/-kuren“ geeignet, wenn er bereits mit einem gewissen Gesundheitsrisiko behaftet ist. Die Kur soll den Patienten vor dem Ausbruch der Krankheit hüten, indem seine Gesundheit gestärkt wird. Hier werden somit Beschwerden des Patienten behandelt, um auf diese Weise das Gesundheitsrisiko zu minimieren und so gering wie möglich zu halten.
Was ist eine Anschlussheilbehandlung?
Zudem gibt es auch den Kuraufenthalt als „Anschlussheilbehandlung“. Dies kommt dann in Frage, wenn nach einer Operation unmittelbar die Anschlussheilbehandlung der Operation knüpft. Diese Anschlussbehandlung gliedert sich unter die Rehabilitationskur ein. Sie folgt unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt.

Welche Kurformen gibt es?
Die beiden oben genannten Kurvarianten gibt es in ambulanter und in stationärer Form. Die ambulante Variante geht der stationären Variante vor. Letzteres kommt erst dann in Betracht, wenn ambulante Maßnahmen nicht mehr ausreichend erscheinen oder aus sozialmedizinischer Sicht nicht Sinn ergeben. Wann das der Fall ist, entscheidet der Arzt und die Krankenkasse als Träger der Kosten überprüft sodann die Notwendigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und stationären Kur?
Bei „ambulanten Kuren“ ist der Patient selbst für die Organisation seiner Unterkunft und für seine Verpflegung zuständig. Hier geht der Patient nur zur Kurzentrum, wenn er eine Behandlung hat, d.h. er übernachtet nicht in der Kurklinik, hat jedoch wie bei einer stationären Kur einen Behandlungsplan und wird von den Ärzten der Kurklinik versorgt und betreut. Das Kurzentrum ist nicht in seinem Wohnort. In der Zeit der ambulanten Kur ist der Patient nicht wie bei der stationären Kur arbeitsunfähig geschrieben, d.h. er ist voll arbeitsfähig. Damit der Patient eine stationäre Kur besuchen kann, muss er sich Urlaub nehmen.
Anders ist es bei der „stationären Kur“ – hier übernachtet der Patient in der Kurklinik und sorgt sich nicht selbstständig um seine Unterkunft und Verpflegung. Er bekommt vielmehr ein eigenes Zimmer in der Kurklinik sowie drei Mahlzeiten am Tag als Verpflegung. Zudem wird er auch hier – wie bei der ambulanten Kur – von den Ärzten der Kurklinik versorgt und betreut. Während der stationären Kur ist der Patient arbeitsunfähig und muss sich somit nicht Urlaub nehmen, um daran teilzunehmen.

Wann ist die beste Jahreszeit eine Kur zu besuchen?
Wann genau die beste Jahreszeit für eine Kur ist, ist abhängig von dem subjektiven Wohlbefinden. Patienten, die den Sommer lieben, sollten im Sommer die Kur besuchen. Sie hätten am Wochenende Zeit im Kurgebiet zu wandern. Denn es gibt hervorragende Wanderwege und viel Natur zu besichtigen, die im Winter bei Regen und Schnee leider sehr schwerlich zu begehen sind.
Patienten, die jedoch den Sommer nicht so mögen, sollten im Winter eine Kur besuchen. Man sagt, dass im Winter weniger Patienten in den Kurkliniken hausen, sodass eine intensivere Betreuung stattfinden kann und zudem das Kurgebiet nicht so überfüllt ist. In den Kurgebieten gibt es nämlich auch viele Möglichkeiten für winterliche Zeiten: Thermen, Warmbäder und deutsche Hausmannskost in verschiedenen Restaurant zu genießen.

Wie sieht der Behandlungsplan aus?
Der Behandlungsplan beinhaltet körperliche Maßnahmen wie Massagen, Physiotherapien, Muskeltraining, körperliche Fitness, aber auch Vorträge über gesunde Ernährung oder über gewisse Vorbeugungen von Schmerzen am Bewegungsapparat.
Die Maßnahmen, die der Patient zu besucht hat, können früh morgen um 7:30 Uhr beginnen und bis 17 Uhr gehen. Samstag und Sonntag haben die Patienten meistens einen freien Tag. Es kann jedoch auch sein, dass ein paar wenige Maßnahmen für den Samstag bestimmt sind.

Wer hat Anspruch auf eine Kur?
Anspruch auf eine Kur haben alle gesetzlich versicherten Personen. Diese müssen jedoch auch gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die in der nächsten Frage beantwortet werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, um eine Kur zu besuchen?
Der Besuch einer Kur kommt dann für den Patienten in Betracht, wenn alle medizinischen Angebote vor Ort vollumfänglich ausgeschöpft sind. Hierunter zählen eine gesunde Ernährung, sportliche Aktivitäten und die Behandlung durch einen Facharzt mit der jeweiligen Erkrankung.

Zudem hängt ein Besuch einer Kur auch von dem Zeitpunkt der letzten Kur und davon, ob eine besondere körperliche Beeinträchtigung des Patienten vorliegt oder seine Fähigkeiten einschränkt ist, ab. Dies ist bei den beiden Kurvarianten unterschiedlich.

Wie wird eine Kur beantragt?
Damit eine Kur beantragt werden kann, ist der erste Schritt das Gespräch zwischen dem Patienten und seinem Arzt, welche Therapien und Heilmittel aus medizinischer Auffassung für den Patienten notwendig sind und ob eine ambulante oder stationäre Kur überhaupt in Frage kommen kann. Der Antrag wird gemeinsam vom Patienten und dem Arzt gestellt, den der Patient oder der Arzt zuvor bei der Krankenkasse aufgefordert hat.

Eine Kur ist dann bspw. notwendig, wenn dies medizinisch notwendig ist. Medizinisch notwendig ist dann eine Kur, wenn alle notwendigen Therapiemöglichkeiten des Krankheitszustandes des Patienten vor Ort nicht mehr möglich sind.

Daher geht es bei dem Gespräch vor allem darum, ob tatsächlich alle notwendigen Therapiemöglichkeiten am Wohnort des Patienten vollumfänglich ausgeschöpft wurden. Denn diese Voraussetzung ist eine zwingende Voraussetzung für den Besuch einer Kur. Die Therapiemöglichkeiten, die bereits durchgeführt wurden, nimmt der Arzt in den Antrag mit auf. Zudem entscheidet der Arzt, welche Kurvariante und welche Kurform für den Patienten aus medizinischer Sicht geeignet und notwendig sind.
Die Ziele der Kur und der Behandlungsschwerpunkt muss der behandelnde Arzt festgelegen und argumentieren, warum sie notwendig für den Patienten sind. Eine Rehabilitationskur können nur bestimmte Ärzte beantragen, die eine Berechtigung hierzu haben. Es handelt sich dabei um Fachärzte. Wenn der Patient nicht genau wissen sollte, ob sein Arzt diese Berechtigung aufweist, sollte er seinen Arzt danach fragen. Denn hier kommt es ganz genau auf die Argumentationsweise des Arztes an, der dazu beiträgt, ob eine Kur von den Krankenkassen genehmigt wird.
Entscheidet der Arzt sich aus medizinischer Sicht für eine ambulante Kur, kann der Ort mit dem Patienten gewählt werden. Die Kurortschaft muss ein anerkannter Kurort sein.

Bei einer stationären Kur sucht die Krankenkasse des Patienten eine Kurklinik aus. Der Patient kann jedoch im Antrag seine Wunschkurortschaft angeben. Wichtig ist nur dabei, dass der Patient eine Kurklinik aussucht, die den Schwerpunkt seiner Erkrankung inneträgt.

Dieser Antrag wird mit allen notwendigen medizinischen Unterlagen an die Krankenkasse des Patienten geschickt. Die Krankenkasse schickt den Antrag an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dort wird der Antrag bearbeitet. Gibt dieser grünes Licht, informiert die Krankenkasse den Patienten über das Resultat. Der Medizinische Dienst kann den Patienten auch zu einem anderen Arzt schicken, um sich eine weitere Meinung einzuholen.

Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag für die Kur abgelehnt, ist es wichtig innerhalb von „vier Wochen“ Widerspruch einzulegen. Wenn der Widerspruch eingelegt wird, sollte der Patient nochmals zu seinem Arzt gehen. Der Arzt sollte nochmals seine Argumente festigen und zu den einzelnen Punkten der Krankenkasse Stellung nehmen und darauf verweisen, dass die Kur essentiell für seinen Patienten ist.
Falls auch der Widerspruch abgelehnt wird, kann der Patient nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Kann man auch eine Kur privat besucht werden?
Selbstverständlich kann eine Kur auch ohne Antrag auf dem privaten Wege besucht werden. Hier zahlt jedoch der Patient seine gesamten Kosten für Unterkunft, Anfahrt, Verpflegung selbst. Lediglich die Kosten der Heilbehandlungen, die der Kurarzt verschreibt werden i.H.v. 90 % von der Krankenkasse übernommen. 10 % davon muss der Patient selbst zahlen.

Wie lange kann eine Kur bewilligt werden?
Grundsätzlich werden Kuren für drei Wochen bewilligt. Der Bewilligungszeitraum kann jedoch im Laufe der Kur auch verlängert werden. Dies ist abhängig von der Schwere der Erkrankung und der Notwendigkeit einer Verlängerung.
Wann muss die Kur angetreten werden, wenn sie von der Krankenkasse bewilligt wurde?
Bewilligt die Krankenkasse den Antrag des Patienten, so hat der Patient vier Monat ab dem Zeitpunkt der Bewilligung die Möglichkeit, die Kur anzutreten. Tritt der Patient die Kur nicht innerhalb dieser vier Monate, entfällt sein Anspruch. Er muss dann einen neuen Antrag stellen.

Wie oft kann man eine Kur besuchen?
Stationäre Kuren können alle vier Jahre angetreten werden und ambulante Kuren alle drei Jahre. Eine Ausnahme ergibt sich dann, wenn eine weitere stationäre Maßnahme sich für medizinisch notwendig ergibt. Dies ist immer vom Einzelfall abhängig.
Was kostet die Kur?

Je nach dem, bei welcher Krankenkasse der Patient versichert ist, gibt es unterschiedliche Behandlungen der Kurformen und –varianten.
Bei der „ambulanten Kur“ werden die Kosten des Arztes, die Kosten der Behandlung, die Kosten der Heilmittel, die der Kurarzt verordnet, zu 90 Prozent übernommen. 10 Prozent muss der Patient selbst tragen. Hinzukommen 10,00 EUR pro Verordnung. Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe etc. werden jedoch nicht übernommen. Es gibt je nach Krankenkasse gewisse Zuschüsse, die jedoch von den Krankenkassen bewilligt werden müssen und vom Patienten beantragt werden müssen.
Bei „stationären Kuren“ werden die Unterbringung und die Behandlung übernommen. Manche Krankenkassen übernehmen sogar die Fahrtkosten.
Der Patient muss trotzdem mit einem Eigenanteil rechnen. Dieser beträgt abhängig von der Krankenkasse 10,00 EUR pro Tag bei stationären Kuren und bei ambulanten Rehabilitationskuren.

Kann man sich von diesen Zuzahlungen befreien?
Es besteht die Möglichkeit, dass sich der Patient von den Zuzahlungen – hier dem Eigenteil – befreien lassen kann. Hierfür muss er einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuzahlungen zwei Prozent der jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen (Belastungsgrenze) übersteigt. Die Grenze kann bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen sogar auf ein Prozent absinken. Hier sollte sich der Patient bei seiner Krankenkasse informieren.

Was ist eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur?
Eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur – auch medizinische Rehabilitation für Mütter oder Väter genannt – richtet sich an Patientinnen und Patienten, die unter permanenten Belastungen (hervorgerufen durch das Familienleben (Kinderaufsicht, Haushalt, finanzielle Sorge)) und durch körperliche Anstrengungen, die zur gesundheitlichen Problemen wie Migräne, akute Rückenschmerzen, Depressionen, Schlafstörungen, Beziehungsproblem führen, leiden.

Die Patienten können entweder alleine in die Kur fahren oder mit den Kindern zur Kur fahren, wenn für keine ausreichende Kinderbetreuung über den Kurzeitraum gesorgt werden kann. Die Kinder weilen über den Kurzeitraum kostenlos mit in der Kurklinik. Die Eltern zahlen wie bei anderen Kuren die 10,00 EUR Eigenanteil.
Die Prozedur der Antragstellung ist wie bei einer üblichen Kur, wie bereits oben erläutert.

Wer muss den Antrag für die Kur bestätigen und entgegen nehmen?
Zuständig für die Bestätigung und somit auch dem Entgegennehmen ist entweder die Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung und abhängig davon ob eine Vorsorge- oder Rehabilitationskur vorliegt.

Bei den Rehabilitationskuren:
Die Rentenversicherung ist dann die richtige Ansprechpartnerin, wenn die gesundheitliche Beeinträchtigung den rentenversicherten erwerbstätigen Patienten an seiner Arbeitsfähigkeit einschränkt.
Die Unfallversicherung dann, wenn Behandlungsziel die Genesung eines Arbeitsunfalles ist.
Die Krankenversicherung ist die Renten- sowie der Unfallversicherung gegenüber subsidiär, d.h. sie ist nur dann zuständig für die Kur, wenn die anderen beiden Versicherungen nicht in Frage kommen.

Bei den Vorsorgekuren:
Bei den Vorsorgekuren kommt einzig und allein die Krankenkasse in Betracht.
Kann die Kurortschaft vom Patienten ausgesucht werden?
Der Patient kann in seinem Kurantrag auch seine Wünsche zur Ortschaft auf notieren. Die Krankenkasse wird daraufhin prüfen, ob der Wunsch berücksichtigt werden kann. Bei der Prüfung schaut die Krankenkasse nach, ob die Kurortschaft, die vom Patienten gewählt wurde, tatsächlich auch den Beschwerden des Patienten hat, abhelfen kann. Bei der Kur geht es nämlich darum, den Gesundheitszustand des Patienten zu verbessern und hierfür sind nicht alle Kurkliniken zuständig, sondern nur die, die auch den Schwerpunkt haben, den Gesundheitszustand verbessern zu können.

Kann ich meinen Lebensgefährten/meine Lebensgefährte mit auf die Kur mitnehmen?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit seinen Lebenspartner mit auf die Kur zu bringen. Jedoch müsste dies schon vor der Kur geklärt werden oder angemeldet werden, damit das Kurpersonal eine zusätzliche Person einplanen kann.
Zudem kann nicht immer versichert werden, dass die Ehepaare in einem gemeinsamen Zimmer untergebracht werden können. Es gibt nur einige Doppelzimmer in den Kurortschaften.

Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung muss dann vollständig selbst getragen werden. Da dies des Öfteren sehr hohe Kosten mit sich bringt, ist empfehlenswert in der Nähe der Kurklinik ein Appartement zu mieten oder in einem Hotel zu hausen, da dies insgesamt eine preiswertere Alternative darstellt.

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