Wer wird meistens zum Präsidenten / zur Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt?
- der / die älteste Abgeordnete im Parlament
- der Ministerpräsident / die Ministerpräsidentin des größten Bundeslandes
- ein ehemaliger Bundeskanzler / eine ehemalige Bundeskanzlerin
- ein Abgeordneter / eine Abgeordnete der stärksten Fraktion
ich denke dass diese Antwort
ich denke dass diese Antwort ist ein ehemaliger Bundeskanzler/ eine ehemalige Bundeskanzlerin
Der Bundestagspräsident wird aus der Mitte des Deutschen Bundestages gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Bis zur Wahl wird die Sitzung durch den Alterspräsidenten geleitet.
In der Regel stellt die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten. Diese Praxis hat sich bereits in der Weimarer Republik eingebürgert, wenngleich es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich vorzeitig nicht absetzbar. Eine Wiederwahl in der nächsten Legislaturperiode ist möglich, sofern der bisherige Amtsinhaber wieder Abgeordneter des neuen Bundestages wird.
Es ist nicht üblich, dass es bei der Wahl zum Präsidenten zu einer Kampfkandidatur kommt. Lediglich nach dem plötzlichen Tod von Hermann Ehlers 1954 gab es eine Ausnahme. Bei der Wahl am 16. November 1954 traten sogar zwei Fraktionskollegen gegeneinander um das Amt an: Gegen den offiziellen CDU/CSU-Kandidaten Eugen Gerstenmaier trat Ernst Lemmer an und verlor erst im dritten Wahlgang mit lediglich 14 Stimmen Unterschied (Gerstenmaier: 204, Lemmer: 190, Enthaltungen: 15).