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Ärztliche Attest für ältere Migranten welche verhindert sind den Einbürgerungstest / Sprachtest zu machen (und Analphabetismus)

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

In Deutschland leben mehrere Millionen Migranten. Es gibt viele junge Migrantenkinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind. Aber es gibt auch ältere Migranten, die teilweise vor 40-50 Jahren nach Deutschland eingewandert sind.

Viele Migranten, die schon lange in Deutschland leben, möchten sich einbürgern lassen. Für junge, berufstätige Menschen ist das relativ einfach, aber für ältere stellt es oft ein zu großes Hindernis dar. Viele von ihnen haben kein regelmäßiges Einkommen, sprechen nicht ausreichend Deutsch, und manche sind sogar Analphabeten. Wie sollen diese Menschen die Einbürgerung schaffen?

Es gibt Volkshochschulen, die teilweise Unterstützung bieten, aber nicht alle sind aufnahmefähig. Einige Menschen sind aus gesundheitlichen oder psychologischen Gründen nicht in der Lage zu lernen. Für solche Menschen mit starken Beeinträchtigungen gibt es ein "ärztliches Attest". Ein Arzt bescheinigt, dass die Person nicht in der Lage ist, solche Tests zu bestehen. Es handelt sich um eine schriftliche Bescheinigung, ähnlich wie eine Arbeits- und Berufsunfähigkeitsbescheinigung oder Schulunfähigkeitsbescheinigung.

Analphabetismus wird jedoch nicht als ausreichender Grund anerkannt, um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten.

Das Problem betrifft ältere Migranten, die sich aus verschiedenen Gründen schwer mit der Einbürgerung tun, insbesondere weil sie Anforderungen wie Sprachkenntnisse und Wissenstests nicht erfüllen können. Die Lösung wäre, die Einbürgerungsverfahren für bestimmte Personengruppen, wie ältere Migranten mit gesundheitlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen, zu erleichtern. 

 

Vorschläge:

 

  1. Anpassung der Anforderungen für Senioren: Für ältere Migranten, die aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sind, die üblichen Anforderungen zu erfüllen, sollten die Kriterien gelockert werden, etwa durch einfachere Sprachtests oder durch eine alternative Form der Prüfung, die auf ihre Fähigkeiten zugeschnitten ist.
     
  2. Erweiterung des ärztlichen Attests: Um Analphabetismus oder fehlende Deutschkenntnisse als Gründe für eine Erleichterung anzuerkennen, sollte das Konzept des "ärztlichen Attests" erweitert werden. Es sollte ermöglicht werden, dass Analphabetismus, fehlende Bildungschancen oder andere bildungsbedingte Einschränkungen berücksichtigt werden.
     
  3. Angepasste Angebote zur Sprachförderung und Integration: Die Volkshochschulen und andere Bildungsinstitutionen könnten speziell für ältere Migranten angepasste, niederschwellige Angebote bereitstellen, um Sprachkenntnisse und Wissen zur Integration zu fördern.
     
  4. Freiwillige Unterstützung: Ehrenamtliche können eine enorm wichtige Rolle spielen, indem sie Migranten beim Lernen und Verstehen der Anforderungen zur Seite stehen. Diese muss man aber sehr gut organisieren. Hier könnten Gemeinschaften, Integrationsprojekte und Vereine helfen, indem sie Mentoren bereitstellen, die in ihrem Alltag unterstützen und begleiten.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 09. November 2024 - 12:28

In Paragraph 10 StAG steht dazu einiges:

  • Allgemein wird der Sprachtest B1 verlangt, aber es gibt Ausnahmen.
  • Bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine "altersgemäße Sprachentwicklung".
  • Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeiter, die vor 1975 eingereist sind, brauchen sich nur "ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen" zu können und müssen keinen Einbürgerungstest machen (neue Regel).
  • Dasselbe gilt für Menschen, die nachweisen, dass ihnen "der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 4 Satz 1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist". 
  • Der Einbürgerungstest und der Sprachnachweis werden komplett erlassen, wenn jemand die Anforderungen "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann".
  • Nicht handlungsfähige Menschen ("entmündigt") brauchen den Einbürgerungstest und das Demokratiebekenntnis nicht.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 10. November 2024 - 02:02

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