In Deutschland leben mehrere Millionen Migranten. Es gibt viele junge Migrantenkinder, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind. Aber es gibt auch ältere Migranten, die teilweise vor 40-50 Jahren nach Deutschland eingewandert sind.
Viele Migranten, die schon lange in Deutschland leben, möchten sich einbürgern lassen. Für junge, berufstätige Menschen ist das relativ einfach, aber für ältere stellt es oft ein zu großes Hindernis dar. Viele von ihnen haben kein regelmäßiges Einkommen, sprechen nicht ausreichend Deutsch, und manche sind sogar Analphabeten. Wie sollen diese Menschen die Einbürgerung schaffen?
Es gibt Volkshochschulen, die teilweise Unterstützung bieten, aber nicht alle sind aufnahmefähig. Einige Menschen sind aus gesundheitlichen oder psychologischen Gründen nicht in der Lage zu lernen. Für solche Menschen mit starken Beeinträchtigungen gibt es ein "ärztliches Attest". Ein Arzt bescheinigt, dass die Person nicht in der Lage ist, solche Tests zu bestehen. Es handelt sich um eine schriftliche Bescheinigung, ähnlich wie eine Arbeits- und Berufsunfähigkeitsbescheinigung oder Schulunfähigkeitsbescheinigung.
Analphabetismus wird jedoch nicht als ausreichender Grund anerkannt, um ein solches Gesundheitszeugnis zu erhalten.
Was im Gesetz steht
In Paragraph 10 StAG steht dazu einiges:
- Allgemein wird der Sprachtest B1 verlangt, aber es gibt Ausnahmen.
- Bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine "altersgemäße Sprachentwicklung".
- Gastarbeiter bzw. Vertragsarbeiter, die vor 1975 eingereist sind, brauchen sich nur "ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben in deutscher Sprache mündlich verständigen" zu können und müssen keinen Einbürgerungstest machen (neue Regel).
- Dasselbe gilt für Menschen, die nachweisen, dass ihnen "der Erwerb ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache nach Absatz 4 Satz 1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist oder dauerhaft wesentlich erschwert ist".
- Der Einbürgerungstest und der Sprachnachweis werden komplett erlassen, wenn jemand die Anforderungen "wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann".
- Nicht handlungsfähige Menschen ("entmündigt") brauchen den Einbürgerungstest und das Demokratiebekenntnis nicht.
Das Problem betrifft ältere Migranten, die sich aus verschiedenen Gründen schwer mit der Einbürgerung tun, insbesondere weil sie Anforderungen wie Sprachkenntnisse und Wissenstests nicht erfüllen können. Die Lösung wäre, die Einbürgerungsverfahren für bestimmte Personengruppen, wie ältere Migranten mit gesundheitlichen, psychischen oder kognitiven Einschränkungen, zu erleichtern.
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