Mein Mann ist seit kurzem eingebürgerter Deutscher. Da er als anerkannter Kriegsflüchtling gilt, besitzt er die doppelte Staatsbürgerschaft. Jetzt möchte er in die Türkei reisen, hat aber seinen Militärdienst nicht abgeleistet, will dies auch nicht tun. Weiss jemand, wie lange es in diesem Fall dauert aus der türkischen Staatsangehörigkeit auszutreten und wie das läuft?
ER wird jetzt 36. Ist es
ER wird jetzt 36. Ist es nicht riskant, trotzdem einzureisen? Was ist, wenn er dort verhaftet wird, braucht man nicht eine sogenannte Wehrdienstverlängerung vom türk. Konsulat? Wir haben noch keinen türkischen Anwalt gefunden, welcher uns kompetent beraten kann oder will. LG
Mit der Einbürgerung man kann
Mit der Einbürgerung man kann doch seinen Namen (Vorname & Nachname) ändern. Ich frage mich was passiert wenn man unter einer neuen Identität reisen würde.
Gar nichts wenn man einen
Gar nichts wenn man einen gültigen Pass dabei hat.
Wie alt ist er denn? So ohne Austritt zu reisen ist gefährlich, sollte man vermeiden. Sonst wird man erst verhaftet dann 1,5 Jahren Wehrdienst oder 10.000€.
Wenn er unter 38 ist hat er Glück.