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Was soll ich alles tun, um meine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und die Bemühung zu beweisen?

Gespeichert von kasamb am

Hallo zusammen,

was soll ich alles weitere tun, um meine alte Staatsangehörigkeit aufzugeben und dies beweisen zu zu können?
Wann und wo genau soll einen Zeugen mitnehmen?

Wie oft soll ich unsere ukrainische Konsulat anschreiben? Könntet ihr vielleicht mal einen Vorschlag machen, was ich alles schreiben sollte und wie das Schreiben gestaltet werden soll? Gibt es vielleicht irgendwo ein Schreiben, das jemand schon so geschickt hat bzw. könnte jemand dieses hier hochladen?
Soll ich einfach eine Kopie jedes Schreibens machen? Da ich, wie ihr meinem ersten Post entnehmen könnt, im nächsten Jahr nach dem UK gehe ( offiziel bin ich ja nocht nicht zugelassen, offizielle Zulassung bekomme ich im März ) und eine Ausbürgerungsbescheinigung sicherlich während meines dortigen Studiums bekommen würde, will ich sogar mehr als alles ( wenn ich überhaupt so sagen könnte ) so beweisbar wie möglich tun, um meine aktuelle Staatsangehörigkeit so schnell wie möglich aufzugeben. Würde etwas bringen, wenn ich nicht nur die Konsulat sondern auch die Administration unserer Presidenten anschreiben und anrufen würde und dann der Auslandsbehörde das irgendwie beweisen würde (übrigens, wie?)?

Ich hoffe einfach auf Kulanz der Auslandsbehörde, dank deren ich mich vor der Ausbürgerung einbürgern würde. Die Hoffnung stirbt nämlich zuletzt. Übrigens: Ich fahre nach Ireland im Rahmen des ERASMUS-Programms. Würde was bringen, wenn sowohl jemand vom ERASMUS-Ausschusses als auch von der Uni ( ich studier ziemlich erfolgreich ) und mein Arbeitgeber die Bitte befürworten würden? Vielleich schreibe ich nichts anderes als Quatsch, aber ich hoffe, doch nicht Smiley.

Danke schon mal

Ukrainer bin ich nicht aber so weit ich weiss, man wird nicht sofort ausgebürgert. Sondern bekommt man erst eine "Ausbürgerungserlaubnis". Damit kann kann man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen. Und danach geht man zum Konsulat um sich endgültig ausbürgern zu lassen.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mo., 18. November 2013 - 00:10

ja, eben das habe ich gemeint, aber es geht darum, was und wie ich machen soll, um meine Bemühungen dann beweisen zu können

Ich glaube es fehlen immer noch Details, welche wichtig sein können.

Wie alt sind Sie?

Sind sie verheiratet? (Die Situation von Ehemann/Ehefrau spielt auch eine Rolle)

Haben Sie Kinder? (welche auch ausgebürgert werden müssen)

Wie lange haben sie Antrag auf Einbürgerung gestellt? Und in welche Lage befindet sich im Moment?

Ich würde ohne Zeitverlust sofort mit der Ausbürgerung anfangen. Natürlich wenn die Zusage schon da ist. Und ich würde jeden Brief und Dokument was ich erhalten habe, mindestens ein Mal kopieren und aufbewahren.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mo., 18. November 2013 - 09:56

Und man muss damit Rechnen, dass wegen Weihnachten auf beiden Seiten alles langsamer laufen wird. Sowohl Deutsche als auch Ukrainische Behörden werden mehr Zeit brauchen.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mo., 18. November 2013 - 09:58

Ich bin 28, bin nicht verheiratet, habe keine Kinder, den Antrag auf Einbürgerung habe ich im April gestellt, die Einbürgerungszusicherung wurde im August ausgestellt, ausgehändigt wurde mir diese aber komischerweise erst im Oktober, wobei diese verlorene 2 Monate eine große Rolle spielen können, denn vielleicht würde ich dann wie von der Ukraine versprochen in 1 Jahr eine Ausbürgerungsurkunde bekommen und dann irgendwie mit dem deutschen Reisepass schaffen... So, in ein paar Tagen habe ich dann einen Antrag auf Ausbürgerung aus der Ukraine beantragt und mir wurde eine Bescheinigung von der Konsulat gegeben, dass ich das eben gemacht habe.

Sind Sie eine Frau oder ein Mann? In Ukraine gibt es immer noch Wehrpflicht. Angeblich sollte es in 2014 abgeschafft werden. Das kann einiges komplizierter für männlichen Antragsteller machen.

Es ist einfacher für Frauen sich auszubürgern als Männer. Und es ist einfacher wenn man nicht verheiratet ist und kein Kind hat. Dadurch kann man einige bürokratische Aufwand sparen.

Wenn Sie schon im März nach UK fliegen, Zeit wird knapp.

Ausbürgerung muss man in der Regel persönlich machen. Also ein Brief mit Post zu schicken, reicht nicht aus.

Was meinen Sie mit "Wie oft soll ich noch schreiben"? Sie müssen nur ein Mal den Ausbürgerungsformular ausfüllen und persönlich abgeben.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mo., 18. November 2013 - 22:03

Und man muss am Ball bleiben. Also man sollte ab und zu sich entweder telefonisch informieren oder ein E-mail schreiben oder persönlich dahin gehen und erfahren, in welche Phase sich den Antrag befindet. Aber wenn man zu oft fragt und sie quasi drängt, es kann anders wirken.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 18. November 2013 - 22:06

weder bin ich vergeiratet noch habe ein Kind. Nach dem UK fliege ich im September. Im März kriege ich eine offizielle Zulassung zum Studium dort.
Ich schrieb "Wie oft soll ich unsere ukrainische Konsulat anschreiben?" Ich meinte, wie oft soll ich mich über den Bearbeitungsstatus meines Antrags erkundigen.
Telefonisch antwortet die Konsulat nicht, per E-Mail auch. Wenn ich persönlich dahin gehen würde, könnte ich das nicht beweisen.

Bis September haben Sie mehr als genug Zeit, von daher sehe ich kein Grund für Panik. Aber es wird alles viel unkomplizierter machen, wenn Sie schon im März die deutsche Staatsbürgerschaft im Hand haben. Sonst müssen Sie mit Ihren Studium in Großbritannien als Ukrainerin anfangen und dann als "Deutsche" fortsetzen.

Während des Studiums die Änderung der Staatsbürgerschaft sollte kein großes Problem werden. Aber nur solange man keine Namensänderung gleichzeitig beantragt. Dann wird es kompliziert.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 19. November 2013 - 11:52

Kito, bis September habe ich eben keine Zeit, denn die Ausbürgerung dauert in der Regel 1 Jahr, als Ukrainerin anzufangen ist auch ein Problem, denn ich muss meinen ukrainischen Pass innerhalb von 1 Monat nach dem Bescheid über die Ausbürgerung, die ja voraussichtlich im Oktober-November 2014 stattfindet, abgeben.
Gast, erstens ist die Namensänderung in meinem Fall leider unvermeidbar und zweitens wie könnte ich denn während des Studiums im UK ohne "großes Problem" meine Staatsbürgerschaft ändern?

Hey Kasa
hast du keine Verwandte in Kiev? Ein Freund hat oft mit ukrainischen Behörden zu tun. Er meint es läuft nix ohne "Spenden" und "Unterstützungen". Vielleicht dadurch kannst du deine Sache beschleunigen. LG

Bundesland / Stadt, wo man Antrag gestellt hat, können es manchmal leichter machen. In Bayern und BW läuft es strenger. In Hamburg und Berlin eher lockerer. Aus welchem Stadt kommst du denn?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 19. November 2013 - 19:08

In der Regel dauert Ausbürgerungsprozess nicht ein Jahr, sondern 3-6 Monate. Die Behörden nennen immer maximale Dauer.

Für Sie wird alles viel einfacher, wenn Sie mit dem deutschen Pass nach UK fliegen. Aber in schlimmsten Fall, wird Ihre Studium dadurch nicht blockiert. Natürlich mit extra Aufwand und Nervenkrieg muss man rechnen.

So wie ich verstanden habe Sie möchten Ihre Name/Vorname ändern? Das könnte einiges etwas komplizierter machen. Falls mit der Einbürgerung alles nicht rechtzeitig klappt, muss man in UK Ihre Visum, Genehmigung usw aktualisieren. In so einem Fall, Sie müssen den Änderungsbescheid dabei haben.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Di., 19. November 2013 - 22:03

Also ich würde direkt zur Einbürgerungsstelle gehen und fragen:

Welche Möglichkeiten habe ich noch, wenn ich bis März nicht ausgebürgert werde?

Ist eine Einbürgerung auf Kulanz mit Vorbehalt möglich?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 19. November 2013 - 22:43

Es hilft manchmal, wenn man höflich anschreibt und seine Situation gut argumentiert. Du kannst an deinem Konsulat und auch an ukrainischen Außenministerium schreiben.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 00:09

Kito, ne nee, so lannge dauert z.B. in Lettland, der Türkei, soweit ich mich erinnere, und in einigen anderen. In den Staaten der ehemaligen GUS dauert das aber erfahrungsgemäß bis zu 2 Jahren, manchmal auch länger, 3-6 Monaten dauert es bestimmt nie, in der Regel aber 1 Jahr, das ist aber nicht die maximale Dauer.
Eine Namenänderung wäre nicht wirklich ein großeß Problem, denn das recht schnell geht.
Wozu sollte mann denn im UK das Visum aktualisieren? Das Visum würde ich ja natürlich für so lange beantragen, wie ich studieren würde, nämlich für 1 Jahr.
Einbürgerung auf Kulanz mit Vorbehalt? Da MUSS ich wohl darauf hoffen, aber eben nur hoffen.
Ich bin mir fast sicher, dass wenn ich an meine Konsulat bzw. das ukrainische Außenministerium schreibe und meine Situation schildere, das im BESTEN FALL NICHTS bringen würde, ich hoffe, wenn du nachdenkst, dann verstehst du was ich meine. :(

GUS bedeutet Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Man kann grob richtig Osteuropa sagen oder Kern von Sowjetunion-Staaten. Vielleicht Sowjetische-EU wäre besser.

GUS Länder sind : Russlands, der Ukraine, Weißrusslands, Armenien, Aserbaidschan, Georgien und Moldawien

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 09:29

Wieso dauert es so lange in Ukraine? Normalerweise stellt man den Antrag, und der Antrag wird durch Konsulat per Post nach Heimatland geschickt. Und erst wird es geprüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dann wird es bestätigt und bei einer Ministersammlung genehmigt. Eine Ministersammlung findet jede Monat oder jede zweite Monat statt.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 09:41

So lange dauert es ja nicht nur in der Ukraine. Es ist aber halt so, egal, wieso, warum, weshalb und weswegen. Ich weiß nur, dass man einen Haufen an Ausbürgerungsurkunden sammelt und bringt dem Presidenten zur Unterschrift. Wir sind ja normal sterbliche, daher werden die Minister nicht für jeden einzelnen Fall der Ausbürgerung sammeln. Außerdem beeilt man sich nicht, den Atrag durch verschiedene Instantionen zu schicken und sich damit zu beschäftigen. Da gibt's was wichtigeres und lukrativeres zu tun. Man bürgert sich aus... Man ist also quasi schon kein Bürger ihres Land, wieso soll man sich denn seinetwegen anstrengen. Das kann warten... :(

So kompliziert habe ich es nicht erwartet. Ich denke Sie haben aktuell drei Möglichkeiten:

1. Sie bekommen deutsche Staatsbürgerschaft schnell und dadurch hat sich das Problem gelöst. Die Chancen sind leider gering. Sie können die deutschen Behörden um Hilfe bitten. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, was öffentlich nicht bekannt ist. Manchmal haben die Mitarbeiter Freiraum für positive Entscheidungen trotzt mangelhafter Voraussetzungen. In Ausnahmefällen ist eine Einbürgerung ohne Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft möglich. (Stichwort: Unzumutbarkeit)

2. Sie bekommen die Zulassung im März als eine Ukrainerin aber sie fangen in September (hoffentlich) als eine Deutsche Staatsbürgerin mit ihrem Studium in Ausland. Hier wird die Änderung deer Staatsbürgerschaft zusätzliche Bürokratie verursachen. Eine Namensänderung wird extra Aufwand mitbringen. Wenn ihre ukrainische Name und deutsche Name nicht stimmen, müssen Sie hier einiges tun.

3. Sie bleiben ukrainische Staatsbürger bis Sie in UK mit dem Studium anfangen. Sie ändern ihre Situation während des Studiums. Vielleicht es ist unkomplizierter als Option 2.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 18:26

Die Staatenlosen und Asylanten können eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit [mit der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen] beantragen.

 

Gespeichert von Yvetta M. (Mit… (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 18:43

Kito, eine Namensänderung dauert erfahrungsgemäß ein Tag,

Wie ich meine Situation während des Studiums ändern kann, kann ich kir leider nicht vorstellen.

Yvetta, ich bin weder staatenlos noch Asylantin

Kasamb mit eine Namensänderung meine ich nicht das Verfahren selbst, sondern die Nachwirkungen. Wir werden schließlich nach unseren Namen identifiziert.

zB nehmen wir an Sie heißen "Anna Müller" und nach Ihre Namensänderung Sie heißen "Stefanie Schmidt". Für Uni und alle anderen Behörden sind Sie erst mal eine andere Person. Sie müssen beweisen, dass Sie die Rechte von "Anna Müller" besitzen, obwohl Sie nicht mehr so heißen.

Sie können ihre Situation während des Studiums ändern. Das ist möglich, so lange keine bedeutende Grundänderungen gibt. Staatsangehörigkeitsänderungen sind in der Regel kein Hindernis.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Mi., 20. November 2013 - 22:19

Was ist unterschied zwischen Namensänderung nach der Heirat und nach der Einbürgerung? In beiden Situation ändert man seine Nachname. Wo muss man sich melden? Oder wird alles automatisch aktualisiert bei der Krankenkasse, Einwohnermeldeamt, Bank etc?

 

Gespeichert von Latia (nicht überprüft) am Do., 21. November 2013 - 10:47

Antwort auf von Kito (nicht überprüft)

ach so, nun verstehe ich, was du meinst, danke für die Erklärung.
Nee, bei mir ist das nicht der Fall, ich will meinen Namen ändern, eben damit er genau so buchstabiert wird wie vor der Einbürgerung.

Ich würde bald zur Einbürgerungsbehörde gehen und fragen ob man vielleicht mit der Bescheinigung von Austrittsantrag anfangen kann. Es geht darum, dass man eine mögliche Mehrstaatigkeit vermeidet und garantiert, bzw. sich schriftlich verpflichtet, dass man andere Staatsbürgerschaften aufgeben wird. Ich vermute, dass die Einbürgerungsbehörde in Ausnahmefällen ohne auf endgültigen Bescheid zu warten, eine Einbürgerung genehmigen kann. Schreiben Sie bitte wie es gelaufen ist. Ich bin schon ein bisschen neugierig, wie es laufen wird bei Ihnen.

 

Gespeichert von Kito (nicht überprüft) am Do., 21. November 2013 - 15:25

Numala, ich brauch eine Namensänderung eben damit mein Name so aussieht, wie der vor der Einbürgerung ausgesehen hat.

Ja, nun hoffe ich einfach nur auf Kulanz, also quasi darauf wie auch ganz am Anfang als ich das Thema gepostet habe. Wenn das klappt, werde ich berichten, wenn aber nicht, dann wisst ihr halt, dass es nicht geklappt hat :))), meine Laune wird nämlich anscheinend zu schlecht sein, um noch was zu erzählen, vielleicht aber später.

Gibt es welche Italiener hier? Ich möchte meine italienische Staatsbürgerschaft aufgeben. Was für Nachteile könnte es später geben?

 

Gespeichert von Epifanio (nicht überprüft) am Fr., 07. Februar 2014 - 05:05

Nachdem ich eine ofizielle Genehmigung von der Gastuni bekommen habe, wollte ich zu meiner Sachbearbeiterin,, jedoch war diese krank. Um keine Zeit zu verlieren, habe ich dummerweise eine Einbürgerunglotse angeschrieben, meine Situation geschildert und um einen Rat bzw. ein Gespräch gebeten. Sie hat aber ohne mir es vorher zu sagen, und ohne mir einen Rat zu geben oder ein Gespräch durchzuführen, meine Sachbearbeiterin diesbezüglich angeschrieben, was ich erst von der Sachbearbeiterin erfahren habe als ich zu ihr gekommen bin, nachdem sie wieder gesund worden war. Sie hat mir gesagt, wer ist ... (Name der Einbürgerungslotse). Ich war ein bißchen schockiert, da ich ja nicht damit gerechnet habe, dass die Lotse sie schon kontaktieren wird. Dann hat sie mir gesagt, dass sie nicht genug Kapazität hat, um mich und meine Einbürgerungslotse zu beraten. Na ja, echt dumm... Als ich nach Hause gekommen bin, habe ich die E-Mail von der Lotse bekommen und da stand die Antwort der Sachbearbeiterin, nämlich dass ich mein Problem über die ukrainische Konsulat lösen soll, na ja, was anderes hätte ich mir nichts vorgestellt und hätte deshalb nie meine Sachbearbeiterin darauf angeschrieben, da man ja per E-Mail keine Diskussion führen kann. Nun mal zurück zu meinem Gespräch mit der Sachbearbeiterin. Sie hat mir anfangs dasselbe gesagt und dann na ja, dass sie mich ohne meine Ausbürgerung aus der Ukraine sowieso nicht einbürgern kann, aber nach all meinen Argumenten gesagt, dass sie das nicht selber entscheiden kann und deshalb mit jemandem das besprechen wird. Ich habe ihr zudem noch eine beglaubigte Übersetzung der Bescheinigung, dass ich die Ausbürgerung beantragt habe.
Nach hat mir meine Ansprechpartnerin ein Schreiben zugeschickt, in dem stand, dass ich in ihrem Zimmer vorsprechen muss. Ich bin mit voller Hoffnung gekommen, aber womit sie mich "erfreut" hat war:

"Also, Sie haben tatsächlich Pech gehabt, ich habe mich für Sie eingesetzt, aber wir können Sie auf keine Weise einbürgern". Na ja, das, was ich über das Ganze denke, erspare ich mir mal.

Nun, in der ukrainischen Konsulat wurde mir gesagt, dass ich auch später als nach 1 Monat nach der Ausbürgerung meinen Pass abgeben kann, denn das Ding ist, dass ich ohne Abgabe des Passes die Ausbürgerungsbestätigung nicht bekommen kann, durch die Abgabe aber jederzeit, außerdem wurde mir gesagt, dass man weder an der britischen Grenze noch an der deutschen rausfinden können wird, dass der Pass schon ungültig ist und ich mir somit keine Sorgen um irgendetwas machen muss.

Was jetzt stimmt und was nicht, bleibt für mich ein Rätsel, und unter anderem, ob die Konsulat so lange die Ausbürgerungsbestätigung behalten wird. Nun, wenn das, wie hier geschrieben wurde, eine Ausbürgerungserlaubnis ist, aber nicht schon mal eine Bestätigung, dann hört sich das ja noch schlimmer an, denn ich habe diese Erlaubnis während 1 Monat ja nicht in Anspruch genommen, somit könnte ja diese erlischen, oder?
Oh, ist alles tatsächlich blöd.

Vielleicht kannst du Ausnahme / Härtefall beantragen. Was Alles gerade in Ukraine passiert, ist nicht normal und meiner Meinung nach sollte als Härtefall behandelt werden. Ich glaube nicht, dass die Behörden in Ukraine vernünftig arbeiten können. In Krim und Ostukraine ist sowieso alles Lahm gelegt. Vielleicht diese Ausnahmezustand wird Monate oder schlimmsten Fall jahrelang dauern.

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