Dem neuen Deutschen Bundestag werden mindestens 598 Abgeordnete angehören. Sie werden von den Wählern mit der Erst- und der Zweitstimme gewählt. Experten sprechen von einem personalisierten Verhältniswahlrecht.
Mit der Erststimme entscheiden die Wähler über die Abgeordneten der 299 Wahlkreise. Gewählt ist, wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Stimmen erhalten hat.
Mit der Zweitstimme kann der Wähler für die Landesliste einer Partei votieren. Diese Stimme entscheidet nach dem Prinzip der Verhältniswahl über die Verteilung der Sitze nach Parteien im Bundestag und damit die Fraktionsstärke.
Auch kleinere Parteien, die keinen Wahlkreis direkt gewonnen haben, werden damit berücksichtigt. Sie müssen aber mindestens fünf Prozent der Stimmen bundesweit erringen.
Haben kleinere Parteien mindestens drei Wahlkreise direkt gewonnen, werden sie mit ihren Landeslisten berücksichtigt, auch wenn sie bundesweit unter fünf Prozent der Zweitstimmen geblieben sind.
Hat eine Partei über die Erststimmen und die direkt gewählten Wahlkreise bereits eine größere Zahl von Abgeordneten erreicht, als ihr nach dem Anteil an Zweitstimmen zusteht, so bleiben ihr diese Mandate erhalten. Man spricht von Überhangmandaten, durch die sich die Gesamtzahl der Abgeordneten erhöht.
Für die Bildung einer Mehrheit können bei einem knappen Ergebnis solche zusätzlichen Mandate sehr wichtig sein. 2002 verdankte die rot-grüne Regierung von Bundeskanzler Gerhard Schröder ihre Mehrheit zunächst vor allem den vier Überhangmandaten. Bei der Wahl 1994 hatte die christlich-liberale Regierung des damaligen Kanzlers Helmut Kohl durch Überhangmandate ihren Vorsprung von zwei auf zehn Sitze ausbauen können.
Ist dagegen die Zahl der durch Zweitstimmen gewonnenen Mandate einer Partei größer als die Zahl ihrer erfolgreichen direkt gewählten Kandidaten, so kommen die Bewerber auf den Landeslisten der Partei zum Zuge. Um ihre Chancen zu erhöhen, bewerben sich deshalb Kandidaten sehr oft direkt in einem Wahlkreis und stehen auf der Landesliste ihrer Partei.
Bei diesem seit 1953 geltenden Wahlsystem können Wähler ihre Stimme auch "splitten". Sie können mit der Erststimme den Kandidaten einer Partei wählen und mit der Zweitstimme die Liste einer anderen Partei. So kann auch eine Zwei-Parteien-Koalition begünstigt werden, in dem beispielsweise die Erststimme dem Kandidaten einer großen Partei gegeben wird und die Zweitstimme einer im Wahlkreis chancenlosen kleinen Partei.
Quelle: German Embassy Australia
Deutschland wurde nunmal in
Deutschland wurde nunmal in 299 Wahlbezirke eingeteilt. Einmal die Erststimme und einmal die Zweitstimme. Deswegen sind es 299*2 = 598 Abgeordnete.
Das ist die festgelegte Anzahl. Tatsächlich kommt es aber immer wieder zu mehr Abgeordneten wegen Überhangmandaten und Ausgleichsmandaten.
Überhangsmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mit ihren Erststimmen mehr Mandate bekommt, als ihr nach der Zahl ihrer Zweitstimmen eigentlich zustehen.
Ausgleichsmandate dienen dazu, die bei bestimmten Wahlsystemen zustandekommenden Überhangmandate so auszugleichen, dass andere Parteien, die keine Überhangmandate haben, nicht benachteiligt werden.
Warum solche komische Zahlen verstehe nicht. Warum nicht 600 und 598 Abgeordnete? Und noch mindestens. Wonach ändert sich die Zahl der Abgeordnete?