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Einbürgerung mit Hindernissen

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo zusammen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Mein leiblicher Vater kommt aus der Türkei und hat mich aber beim Konsulat nie registrieren lassen. Den Mann habe ich noch nie gesehen, nach 29Jahren hab ich da auch kein Interesse mehr.
Nun brauchen die deutschen Behörden aber einen Nachweis, dass ich dort registriert bin. Beim Konsulat habe ich bereits angerufen und mich erkundigt. Ich hatte einen sehr netten Mann am Telefon der gesagt hat, es könnte vielleicht reichen, wenn ich einen Nachweis bekomme dass ich eben nicht dort registriert bin.
Hat das jemand schon mal genauso gemacht und es hat geklappt?
Zur Zeit habe ich einen bosnischen Pass.

Danke, B24

Gast (nicht überprüft)

Ich bezweifle, dass es besser ist, wenn er nicht registriert ist. Es gibt nämlich genügend Länder, wo man die Staatsbürgerschaft durch Abstammung erwirbt z.B. wenn der Vater, oder die Mutter diese Staatsangehörigkeit zum Geburtszeitpunkt besessen haben. Hierbei ist eine Registrierung nicht zwingend erforderlich. Um das herauszufinden müsste man in das jeweilige Landesrecht gucken. In diesem Fall, in das der Türkei um festzustellen, ob man die türkische Staatsbürgerschaft aufgrund des türkischen Vaters kraft Gesetz erworben hat. Ist dem so, wird die Behörde nämlich die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit und der bosnischen verlangen. Ein großer Irrglaube ist, dass der Reisepass der Nachweis der Staatsbürgerschaft ist. Dem ist aber nicht so. Viele stellen erst mit Volljährigkeit fest, dass sie neben der Staatsbürgerschaft, welche im Pass steht, eine weitere besitzen, weil eben Vater eine andere hat als die Mutter.
Di., 17. November 2015 - 11:19 Link

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