Wie gut kennst du Deutschland? Teste dich!


Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.

Neues Einbürgerungsgesetz ab dem 01.01.2015

Gespeichert von Kali am

Ab dem 01.01.2015 gibt es ein neues Einbürgerungsgesetz, ist entschieden worden.

Ich habe überall gesucht, leider finde ich den § 'Paragraf' nicht dazu.
Lebe seit 13 Jahren in Deutschland und habe unverschuldet Unfall gehabt und bin behindert. Kann mir bitte jemand weiter helfen.

Danke im Voraus!

Staatsbürgerschaftsgesetze wurden zum Teil aktualisiert. Diese Info kommt aus der Seite von Bundestag.

Staatsangehörigkeitsgesetz geändert: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 3. Juli den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur zweiten Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/1312, 18/1759) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/1955, 18/2005) angenommen. In namentlicher Abstimmung votierten 463 Abgeordnete für und 111 Abgeordnete bei einer Enthaltung gegen das Gesetz. Nach der bisher geltenden „Optionspflicht“ müssen sich in Deutschland geborene Kinder von Ausländern bis zum 23. Lebensjahr zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern können künftig nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Für sie, die in der Regel enge Bindungen an Deutschland entwickelt haben, entfällt die Optionspflicht künftig ersatzlos. Nach der jetzt beschlossenen Änderung ist in der Bundesrepublik aufgewachsen, wer sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres „acht Jahre gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat, sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine in Deutschland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt“.

Im Fall des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit wird eine Wiedereinbürgerung ermöglicht, auch wenn die Betroffenen dann über zwei oder mehr Staatsangehörigkeiten verfügen. Wenn bisher Optionspflichtige ihre ausländische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben, kann ihnen vor einem beabsichtigten Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine „Beibehaltungsgenehmigung“ erteilt werden, die zusichert, dass die deutsche Staatsangehörigkeit fortbesteht. In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag einen Gesetzentwurf der Linken über die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht (18/1092) ab, der eine generelle Aufhebung des Optionszwangs zum Ziel hat. 461 Abgeordnete stimmten gegen, 108 für diesen Gesetzentwurf. Keine Mehrheit fand gegen die Mehrheit der Koalitionsfraktionen auch ein Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (18/185), der ebenfalls die Abschaffung der Optionsregelung zum Ziel hatte. Bei Enthaltung der Grünen scheiterte schließlich die Linksfraktion mit einem Antrag (187286) für ein „fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“. Danach sollte Mehrstaatigkeit generell akzeptiert werden.

Dazu gibt es für detaillierte Informationen noch 6 PDF Dateien.

http://dip.bundestag.de/btd/18/013/1801312.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/017/1801759.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/019/1801955.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/020/1802005.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/010/1801092.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/18/001/1800185.pdf

 

Gespeichert von Robinson (nicht überprüft) am Di., 13. Januar 2015 - 03:07

Habe da eine andere Frage zu diesem Thema. .
Was ist mit dem Menschen die seit der Geburt in Deutschland leben..Wie ich seit Mai 74 aber immer türkisch waren..
Habe bis 10 ter klasse deutsche schule besucht danach meine Ausbildung gemacht.bezahle seit 92 regelmäßig steuern..Habe ich kein Recht auf doppelte staatsbürgerschaft? ?
Muss ich trotzdem diese 500€ bezahlen??
Jeder neugeborene kriegt sie aufhängdigt ;und verstößt widerum meiner Meinung nach gegen Gleichberechtigung und ist ein wenig diskriminiernt

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 29. Juli 2015 - 10:31

Hallo habe mal eine Frage ! Bin seit 1993 in Deutschland,lebe jetzt in Hamburg und bin Hartz4 Empfänger ,und arbeite dazu auf 450 Euro Basis. Möchte die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen ,habe ich eine Chance ? Habe B1 und Einbürgerungstest bestanden und alle Zertifikate. Bitte um Antwort. Man sagte mir ,wenn ich Hartz4 bekomme zahle ich ca. 126 Euro und bekomme dann trotz Hartz4 die deutsche Staatsbürgerschaft. Ist das wahr ? Bitte um Antwort. Mfg. M.Baccara

 

Gespeichert von Baccara Mohamed (nicht überprüft) am Mi., 21. Oktober 2015 - 13:43

Ob Hartz IV Empfänger oder nicht, die Gebühr ist für jedermann gleich (255€). Es kann sein, dass Sie in Hamburg einen Gebührenvorschuss von 126€ zahlen und die Restgebühr von 129€ am Ende. In der Regel ist eine Einbürgerung mit Leistungsbezug nicht möglich es sei denn, Sie haben den Leistungsbezug nicht selbst zu vertreten. Dies prüft dann die Behörde und gibt Ihnen bescheid.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 29. Oktober 2015 - 08:47

1 Jahr und 2 Monat der Antrag habe ich abgeben FÜR Einbürgerung. Ich ARBEITE 4 Stunden am Tag, monatlich 750 BRUTTO. Ich warte immer auf die Antwort (Deutschpass).

 

Gespeichert von miloud (nicht überprüft) am Do., 17. März 2016 - 15:49

Hallo,
meine frage ist: meine tochter ist im jahre 1986 in köln geboren aber leider haben die grosseltern sie in die türkei kommen lassen und sie ist dann in der türkei grossgezogen ,
lch bin gebürtige Türkin habe aber deutsche staatsangehörigkeit. Meine tocher möchte in deutschland leben und auch die deutsche staatsangehörigkeit erlangen wie oder ist es überhaupt möglich. Danke jetzt schon für ihre antwort zu meine frage.
Selene

 

Gespeichert von Selene (nicht überprüft) am Do., 01. September 2016 - 08:50

Hallo,
ich habe da eine Frage. Ich bin eine junge Deutschtürkin und werde bald 20 Jahre alt. Zudem bin ich hier geboren und werde vielleicht bald studieren. Leider musste ich mit 18 Jahren meinen türkischen Pass abgeben, obwohl ich es nicht abgeben wollte. Das bedeutet, dass ich zur Zeit nur den deutschen Pass habe. Kann ich den türkischen Pass wieder beantragen, ohne den deutschen Pass zu verlieren? Ich hätte so gerne eine doppelte Staatsangehörigkeit, da ich mich weder deutsch noch türkisch fühle.

PS: meine Elter haben beide die türkische Staatsangehörigkeit, jedoch ist meine Mutter hier geboren worden und mein Vater ist mit vier Jahren hierher gezogen, da mein Opa hier als Gastarbeiter gearbeitet hat.

Ich danke schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen,

Yildirim

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 03. Februar 2017 - 16:22

Hallo ich bin Hamburg geboren und habe seit meiner Geburt Paragraf 25 Absatz 4 Satz 2 und arbeite seit movember 2017 und wollte meinen Paragrafen ändern damit ich mich einbürgern kann und meine Frage ist wie lange müsste ich arbeiten damit ich denn Paragrafen andere ich arbeite Vollzeit  und habe einen Bruttogehalt von 1734 Euro ich bitte um eine anwtort

 

Gespeichert von Marijana Ramic (nicht überprüft) am Mi., 04. April 2018 - 19:14

Sorry aber deinen Text zu lesen ist echt anstrengend!

Hallo ich bin Hamburg geboren und habe seit meiner Geburt Paragraf 25 Absatz 4 Satz 2 und arbeite seit movember 2017 und wollte meinen Paragrafen ändern damit ich mich einbürgern kann und meine Frage ist wie lange müsste ich arbeiten damit ich denn Paragrafen andere ich arbeite Vollzeit  und habe einen Bruttogehalt von 1734 Euro ich bitte um eine anwtort

 

Ich würde zumindest den langen Satz ohne Punkt, in den kurzen Absätzen unterteilen, damit die Leser überhaupt verstehen können:

 

Hallo ich bin Hamburg geboren. Ich habe seit meiner Geburt Paragraf 25 Absatz 4 Satz 2

(Unklar, was gemeint ist).

 

Ich arbeite seit November 2017 und wollte meinen Paragrafen ändern damit ich mich einbürgern kann.

(Was heisst Paragrafen ändern?)

 

Meine Frage ist: Wie lange müsste ich arbeiten, damit ich denn Paragrafen ändere?

Ich arbeite Vollzeit  und habe einen Bruttogehalt von 1734 Euro.

(Wer lebt davon? Single/Ehepaar, mit/ohne Kinder?)

Ich bitte um eine Antwort!

 

Danke & Freundliche Grüße usw

 

Hallo ich habe eine Frage. Ich bin 24 Jahre alt weiblich und lebe in Deutschland. Ich bin ihn Hamburg geboren und habe seit meiner Geburt einen Aufenthaltstitel mit dem Paragraphen 25 Abseits 4 Satz 2. Ich habe jetzt seit November 2017 angefangen zu arbeiten. Und habe einen Bruttogehalt von 1734 euro. Meine Frage wäre reicht dieses einkommen um denn Paragraphen zu ändern um sich einbürgern zu können. Wie lange musste ich denn noch arbeiten?

 

Gespeichert von Marijana Ramic (nicht überprüft) am Fr., 06. April 2018 - 07:27

(2) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaft im Sinne des § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes oder subsidiären Schutz im Sinne des § 4 Absatz 1 des Asylgesetzes zuerkannt hat. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

  1. Haben Sie in der letzten 8 (acht) Jahren ununterbrochen in Hamburg (oder woanders in DE) gelebt?
    Ja?
     
  2. Bekommen Sie (oder Ehegatte/Lebenspartner/Familienangehörige) zur Zeit Sozialhilfe/Wohngeld/Hartz4?
    Nein?
     
  3. Haben Sie Schulabschluss? Oder Nachweis über Sprachkenntnisse (min. B1)?
    Ja?
     
  4. Sind Sie vorbestraft? 
    Nein?
     
  5. Verfügung Sie über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und bekennen Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung?
    Ja?

 

Wenn die vermutete Antworte oben stimmen, sehe ich kein Hindernis für Ihre Einbürgerung. 

 

Sie sprechen gut Deutsch und verdienen gutes Geld. Und soweit ich weiss, wenn man in DE geboren ist, hat man automatisch das Recht auf deutsche Staatsbürgerschaft. Warum glauben Sie, dass § 25 (Aufenthaltsgesetz für Flüchtlinge) ein Hindernis darstellen soll? Haben Sie einen Beratungstermin bei der Einbürgerungsbehörde in Hamburg gehabt?

Sind auch die aus dem BZRG getilgte Straftaten beim Einbürgerungsantrag anzugeben?

in meiner Stadt ist die Frage offen formuliert "alle abgeschlossenen Verfahren" sind anzugeben...in einer anderen Stadt ist diese Fragestellung konkreter : alle  noch nicht getilgten Vorstrafen

Kann das jede Stadt für sich so machen, wie sie möchte? eigentlich gilt ja, dass die aus dem BZRG getilgten Straftaten nicht mehr vorgehalten werden dürfen...

Kann mir jemand verlässlich zu diesem Thema eine Antwort geben?

 

Gespeichert von franki (nicht überprüft) am So., 14. April 2019 - 19:56

Neuen Kommentar hinzufügen

E-Mail Adresse wird geschützt.
Sie können ein oder mehrere Bilder einfügen. Thumbnails werden automatisch erstellt und Bilder werden in einer Galerie-Ansicht angezeigt.
Anforderungen zum Hochladen
Anforderungen zum Hochladen
  1. Gut genug formulieren: Schreiben Sie mehr als einen Satz, und bleiben Sie sachlich!
     
  2. Lesbarkeit ist sehr wichtig: Achten Sie auf Klein- & Großschreibung!
    (Lange Texte unbedingt in Absätze gliedern.)
     
  3. Niveau: Keine Beleidigungen, Hass-Sprüche, Angriff auf Person!
     
  4. Kein Spam, Linkdrop, Werbetexte, Werbeartikel usw.
     
  5. Copyright: Kopieren Sie keine unerlaubten Texte oder Bilder von anderen Webseiten!
     
  6. Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!
    Englisch ist nur im englischen Bereich oder Sprachforum erlaubt.
     
  7. Anonym bleiben können Sie schon, aber Sie müssen es nicht unbedingt. Sie können sich registrieren oder Ihren Namen hinterlassen. Beiträge mit Namen werden öfter beantwortet.
     
  8. Links vermeiden, solange sie nicht unbedingt nötig sind. Schreiben Sie lieber eine kurze Zusammenfassung statt Links zu teilen.