Guten Tag. Ich bin ein Freiberufler. Mein Kunde hat eine Rechnung von mir erhalten aber nicht bezahlt. Es ist schon zwei Monate her. Ich habe eine Erinnerung geschickt aber danach hat sich auch nichts geändert.
Wann darf ich eine Mahnung schreiben? Was soll in der Mahnung stehen?
Wie viel darf ich zusätzlich mit der Mahnung verlangen?
Wie viele Mahnungen darf ich hintereinander schicken?
Du kannst eine Mahnung schreiben sobald der Betrag der zu entrichten ist nicht am Fälligkeitstag einging, eine Erinnerung ist eine reine Geste guten Willens.
Mindestens drin stehen sollte der Betrag, das Fälligkeitsdatum, der Hinweis das keine Zahlung eingegangen ist, die zugehörige Rechnung (wofür du den Betrag verlangst sollte ersichtlich sein), und bis wann du die Zahlung erwartest zusätzlich kannst du darauf Hinweisen das du sonst rechtliche Schritte einleiten wirst.
Zusätzlich verlangen solltest du nur Kosten die dir durch die Mahnung und die nicht fristgerechte Zahlung entstehen, alles darüber hinaus ist fragwürdig.
Es sollte darum gehen dem Kunden immer guten Willen zu zeigen und gleichzeitig an dein Geld zu kommen und nicht mit der Mahnung Geld zu verdienen.
Sollte eine berechtigte Forderung nach einer Mahnung nicht in einem angemessenem Zeitraum beglichen werden, und der Betrag es rechtfertigen kannst du gegen den Schuldner einen entsprechenden Titel erwirken, und den Betrag eintreiben lassen.
Die Mahnung samt Kopie der zugehörigen Rechnung per Einschreiben senden damit du einen Nachweis hast das er die auch erhalten hat und wann er die erhalten hat. Wenn er dann innerhalb der gesetzten (angemessenen) Frist nicht zahlt oder nicht widerspricht bist du schon mal ein gutes Stück weiter wenn es darum geht den Betrag eintreiben zu lassen,