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Darf Angestellter von Arbeitsamt fragen: Haben Sie Urlaub verdient?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Vor zwei Jahren habe ich meinen Arbeitsplatz verloren. Also bin ich arbeitslos und wenn ich nach Heimat für 2-3 Wochen fliegen möchte, muss ich beim Arbeitsamt melden. Genau das habe ich gemacht. Der Angestellter von Arbeitsamt fragte mich ob ich den Urlaub verdient habe! Ich möchte gar nicht darüber schreiben wie ich mich danach gefühlt habe. Darf jemand so was überhaupt fragen? Was würde passieren wenn ich eine Anklage starte?

Dmitry (nicht überprüft)

Als Arbeitslose haben Sie einen Anspruch auf Urlaub. Das ist gesetzlich geregelt und niemand darf Ihnen das Recht nehmen! Sie müssen nur ausrechnen vieviel Tagen Sie im Urlaub sein dürfen. Vordern Sie einfach beim Arbeitsamt den entsprechenden Antragsformular an. Lassen Sie sich nicht von Ihrm Berater "dumm anzumachen"!

Mi., 08. Juli 2009 - 18:05 Link
Gast (nicht überprüft)

Das ist deutlich Diskriminierung und Rassismus! Der Beamter sollte angeklagt werden.

Sa., 06. November 2010 - 11:25 Link
Gast (nicht überprüft)

Es ist eigentlich Ortsabwesenheit nicht Urlaub. Rein theoretisch hat ein Hartz IV Empfänger die ganze Zeit Urlaub. Erholungsurlaub ist für vollzeit Arbeiter gedacht.

Sa., 23. Juni 2012 - 12:17 Link

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