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Wo dürfen die Frauen oberkörperfrei laufen/liegen ?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Wo darf man als Frau in Deutschland oberkörperfrei laufen? Natürlich abgesehen von den Stränden. Darf man es zum Beispiel im Park machen ?

 

 

Juristisch gibt es dazu keine klaren Vorschriften. Es gibt keine Paragrafen darüber, welche Körperteile bedeckt sein müssen und wann, oder wieviel Stoff nötig ist damit eine Brust als bedeckt gilt. Die Straftatbestände "Exhibitionismus", "Erregung öffentlichen Ärgernisses"  und "Sexueller Missbrauch von Kindern" laut Strafgesetzbuch beziehen sich auf konkrete sexuelle Handlungen. Nacktheit ohne sexuellen Kontext ist keine Straftat, sogar dann wenn Genitalien sichtbar sind.

Nacktheit ist aber sehr oft eine Ordnungswidrigkeit. Dazu gibt es im Ordnungswidrigkeitengesetz eine Art Univerversalparagraf: "Belästigung der Allgemeinheit" (früher sagte man auch "grober Unfug"). Dieser Paragraf passt im Prinzip für alles, was jemanden stören könnte und wofür es keinen anderen Paragrafen gibt. Bei einer Ordnungswidrigkeit können Polizei und Ordnungsamt z.B. Verwarngelder und Bußgelder kassieren, und Platzverweise aussprechen.

Zurück zur Frage mit der weiblichen Brust ergibt sich damit die unbefriedigende Antwort, dass es sehr stark von den örtlichen Gepflogenheiten, von der privaten Auffassung der Polizisten, oder vielleicht von der ethnischen Zusammensetzung der Anwesenden, sowie weiteren unkalkulierbaren Faktoren abhängt.

Ein wichtiger Punkt ist allerdings die Gleichbehandlung. Wenn ein Polizist gezielt diejenigen Frauen abkassiert, deren Brüste er "hässlich" findet, und diejenigen in Ruhe lässt, deren Brüste "hübsch" aussehen, dann ist das eine klare Diskriminierung und greift sogar in die Menschenwürde ein. Es ist auch eine Geschlechtsdiskriminierung, wenn jemand auf der Liegewiese verlangt, der Oberkörper eines achtjährigen Mädchens müsse bedeckt sein. Denn man sieht da bestimmt nichts anderes als bei den achtjährigen Jungs.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02. September 2020 - 14:06

Offensichtlich lässt sich die Frage nur im Sinne einer gesellschaftlichen Norm beantworten. Solche Normen sind allerdings örtlich unterschiedlich, und sie können sich mit der Zeit stark verändern.

Natürlich kann man es erst einmal auf die Orte und Gelegenheiten einschränken, an denen der nackte Oberkörper bei Männern nicht als störend empfunden wird. Neben Stränden und anderen Badestellen (und deren näherer Umgebung) sind das unter anderem die erwähnten Liegewiesen in Parks, aber auch viele Orte in der Natur außerhalb von Städten.

Für die Frauen hängt es auf der einen Seite sicher davon ab, wie "informell" oder "formell" der Ort ist (also z.B. ganz in der Nähe von Stadtzentren), und wie dort die Tradition ist. Auf der anderen Seite ist es aber natürlich eine Frage der toleranten oder intoleranten Einstellung der Mehrheit der Menschen dort. Dafür gibt es sehr unterschiedliche Beispiele, die Menschen sind halt verschieden.

Entsprechend einer recht konsequenten Interpretation von Gleichbehandlung, die gegenwärtig weltweit an Bedeutung gewinnt, sollten solche Regeln allerdings für Männer und Frauen gleich sein. Wenn ich den Frauen also bei das Bedecken des Oberkörpers vorschreibe, müsste das ebenso für Männer gelten. Hier besteht natürlich ein Konflikt mit vielen traditionellen Auffassungen. Es handelt sich hier um einen gesellschaftlichen Entwicklungsprozess, dessen Ergebnis noch nicht feststeht.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02. September 2020 - 14:37

Etwas eigenartig ist die Situation in Hallenbädern. Hier kann der Betreiber per Hausordnung Vorschriften zur Bekleidung machen. Allerdings habe ich da noch nie eine konkrete Formulierung gesehen, dass man die weibliche Brust bedecken müsse, oder ab welchem Alter, oder wieviel von der Brust bedeckt sein muss. Meist steht da einfach "übliche Badebekleidung", oft mit dem Zusatz, dass das Personal entscheidet was "üblich" ist.

Anscheinend gilt die Pflicht zum Bedecken der weiblichen Brust aber größtenteils als "üblich", denn nackte Brüste gibt es dort praktisch nicht. Das ist ein eigenartiger Unterschied zur Situation in  Freibädern und an sonstigen Badestellen.

Ein ganz anderer Fall ist das Füttern von Säuglingen mit der Brust. Hier setzt sich allmählich die Auffassung durch, das ein Mensch nicht in einem Versteck essen muss, auch wenn er ganz klein ist. Folglich wird es an immer mehr Orten toleriert, wenn dabei unvermeidlich die Brust der Mutter sichtbar wird.

Mit etwas Nachdenken erkennt man hier übrigens den tieferen Hintergrund des Problems. Aus der traditionellen Sicht ist die weibliche Brust primär ein sexueller Gegenstand, woraus die Norm resultiert sie zu verstecken. Diese Sichtweise geht von Männern aus und macht die Frauen zu deren Objekten. Aus geschlechtsneutraler Sicht ist die weibliche Brust dagegen ein Körperteil mit unterschiedlichen Funktionen, von denen die meisten kein gesellschaftliches Tabu rechtfertigen. Das Entblößen der weiblichen Brust wäre demnach in solchen Fällen keine sexuelle Provokation, sondern im Gegenteil eine Umsetzung der Trennung von Nacktheit und Sexualität.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02. September 2020 - 15:16

Waoov... Das Thema habe ich früher anscheinend oberflächlich und nur einseitig betrachtet. Dass es dabei so viele Aspekten zu beachten gibt, hätte ich nicht gedacht. Klar, gesellschaftliche Normen ändern sich überall, auch zum Themen Traditionen, Frauen, Sexualität... In einigen Fällen eine Unterscheidung zwischen 'natürlich' und 'belästigend' wird trotzdem nicht so einfach. Vielen Dank für hilfreiche Informationen. Darüber muss ich noch nachdenken.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02. September 2020 - 18:24

Als Mann kann ich 'Frauen oben ohne' nicht neutral betrachten. Ich denke außer Strand sollte es nirgends in Public erlaubt sein. Aber in einer Gruppe sage ich auch, dass es mir egal ist und es komplett in Ordnung ist. Wenn man seine Meinung sagt ohne zu Verdrehen, wird man oft beschimpft.
 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 07. September 2020 - 23:04

In der letzten Zeit haben ein paar deutsche Städte ihre Badeordnungen so geändert, dass der freie Oberkörper für alle Menschen erlaubt ist. Die neue Formulierung verlangt nur noch das vollständige Bedecken der "primären Geschlechtsmerkmale" (also der Genitalien). Es gilt demnach in den städtischen Bädern dieser Städte, einschließlich Hallenbäder.

Zu den Städten gehören laut Presseberichten Göttingen, Siegen, Freiburg, Hannover und Kiel, weitere sind möglich. Ob das jetzt der Beginn einer allgemeinen Entwicklung ist, oder ob das örtliche Ausnahmen bleiben werden oder vielleicht auch wieder abgeschafft wird, kann man noch nicht sagen.

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 04. Februar 2023 - 13:17

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