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Etwas eigenartig ist die Situation in Hallenbädern. Hier kann der Betreiber per Hausordnung Vorschriften zur Bekleidung machen. Allerdings habe ich da noch nie eine konkrete Formulierung gesehen, dass man die weibliche Brust bedecken müsse, oder ab welchem Alter, oder wieviel von der Brust bedeckt sein muss. Meist steht da einfach "übliche Badebekleidung", oft mit dem Zusatz, dass das Personal entscheidet was "üblich" ist.

Anscheinend gilt die Pflicht zum Bedecken der weiblichen Brust aber größtenteils als "üblich", denn nackte Brüste gibt es dort praktisch nicht. Das ist ein eigenartiger Unterschied zur Situation in  Freibädern und an sonstigen Badestellen.

Ein ganz anderer Fall ist das Füttern von Säuglingen mit der Brust. Hier setzt sich allmählich die Auffassung durch, das ein Mensch nicht in einem Versteck essen muss, auch wenn er ganz klein ist. Folglich wird es an immer mehr Orten toleriert, wenn dabei unvermeidlich die Brust der Mutter sichtbar wird.

Mit etwas Nachdenken erkennt man hier übrigens den tieferen Hintergrund des Problems. Aus der traditionellen Sicht ist die weibliche Brust primär ein sexueller Gegenstand, woraus die Norm resultiert sie zu verstecken. Diese Sichtweise geht von Männern aus und macht die Frauen zu deren Objekten. Aus geschlechtsneutraler Sicht ist die weibliche Brust dagegen ein Körperteil mit unterschiedlichen Funktionen, von denen die meisten kein gesellschaftliches Tabu rechtfertigen. Das Entblößen der weiblichen Brust wäre demnach in solchen Fällen keine sexuelle Provokation, sondern im Gegenteil eine Umsetzung der Trennung von Nacktheit und Sexualität.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 02. September 2020 - 15:16

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