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Sprachnachweis für Einbürgerung - Reicht der Leistungsnachweis oder braucht man TestDaF o.ä. ?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Ich habe am Sprachenzentrum der Freien Universität Berlin Deutschkurse bis auf dem Niveau C1 abgeschlossen. Reicht der Leistungsnachweis davon als Sprachnachweis für die Einbürgerung oder muss ich den TestDaF oder einen ähnlichen Test nochmals bestehen?

Gast (nicht überprüft)

Die haben bei mir explizit TestDaf gefordert, obwohl ich wie du Deutschkurse bis B2 an der Uni bereits gemacht hatte

Do. 24 Sep 2020 - 07:54 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die Anforderung ergibt meiner Meinung nach überhaupt keinen Sinn. Man kommt nicht am nächsten Niveau, ohne das vorherige Niveau bestanden zu haben. Ich frage mich, ob die Behörde es schriftlich geben kann, womit ich der Uni mitteilen kann. Die müssen dies untereinander regeln.

Di. 29 Sep 2020 - 11:16 Link
Gast (nicht überprüft)

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Ich habe genau die selbe Meinung aber, wenn man keine Auseinandersetzung mit Behoerden will, sollte er einfach TestDaF schreiben damit er sein Antrag abgeben darf.

Mi. 30 Sep 2020 - 07:21 Link

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