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„Fortbildung“ und „berufliche Umschulung“

Gespeichert von AndersonRus am

Hallo zusammen.

Als Fortsetzung meines vorigen Beitrags möchte ich auch einige Details präzisieren, die landesspezifische Besonderheiten haben können. Ich möchte verstehen, inwieweit gleichwertig einige Begriffe in Russland und in Deutschland aus dem Bereich der Bildung sind.

Ich möchte mein Abschlusszeugnis aus dem Russischen ins Deutsche möglichst präziser übersetzen. Aber ich weiß nicht, welche Entsprechung für dieses Dokument am besten passt.

Was das Zeugnis betrifft, beschreibe kurz, wie das Dokument (und die damit verbundene ergänzende Qualifikation) erhalten werden kann.

Wenn jemand ersten Hochschulabschluss im einem Beruf hat und aus eigener Initiative in einem anderen Beruf (und auch in einem anderen professionellen Bereich) tätig sein möchte, wo eine spezifische Qualifikation auch mit Hochschulabschluss die notwendige Voraussetzung ist, kann er zwischen 2 Möglichkeiten auswählen.

1. Sein Zweitstudium in einem neuen Beruf an einer Hochschule von_Anfang_an beginnen.

Das Studium in diesem Fall setzt die „typische“ Regelstudienzeit (sozusagen „komplette“) voraus. In jedem Hauptstudiengang in verschiedenen Hochschulen (obgleich die verliehenen Qualifikationen sich stark unterscheiden können) gibt es ganz gleiche Fächer, die überall (in der Regel im ersten und zweiten Studienjahr) unterrichtet werden. Das sind z.B. Mathematik, Physik, Philosophie, Fremdsprache usw. Diese Fächer können einen bestimmten Bestandteil eines Hauptstudiengangs betragen. Wenn diese Fächer während eines Erststudiums schon abgelegt wurden, muss man diese Fächer während eines Zweitstudiums sowieso erneut ablegen. Das verlängert die Studienzeiten.

Im Ergebnis dieses Verfahrens bekommt man das_Diplom_über_die_Hochschulbildung.

2. Sein Studium in einem neuen Beruf an einer Hochschule/in einem Fortbildungszentrum aufgrund_des_vorhandenen_Hochschulabschlusses beginnen.

Das Studium in diesem Fall setzt die „verkürzte“ Regelstudienzeit voraus. Das speziell verarbeitete und bestätigte Bildungsprogramm (die Bestätigung erfolgt im Ministerium für Wissenschaft und Bildung sowie die Bestätigung des Hauptstudiengangs im hocherwähnten Fall mit „typischer“ Regelstudienzeit) ermöglicht die Verkürzung der Studienzeiten. Vor allem durch die Berücksichtigung der schon abgelegten Fächer wie z.B. Mathematik, Physik, Philosophie, Fremdsprache usw. Diese Fächer werden während dieses Studiums nicht unterrichtet. Es wird angenommen, dass der „Teilnehmer“ des Weiterstudiums (nicht der „Student“, wie das im ersten Fall heißt) über notwendige Kenntnisse verfügt, die er im Laufe des Studiums benutzen muss.

Im Ergebnis dieses Verfahrens bekommt man das_Diplom_über_die_berufliche_Umschulung.

Mit der Formulierung „die_berufliche_Umschulung“ und „das_Diplom_über_die_berufliche_Umschulung“ habe ich Zweifel. Ich nehme an, dass es im Deutschen etwas anderes bedeuten kann.

Fazit und Merkmale des zweitens Verfahrens:

1. Man muss unbedingt einen Hochschulabschluss haben. Der Beruf im Hochschulzeugnis hat keine grundsätzliche Bedeutung. Aber das bezieht sich nicht auf medizinische oder juristische Fortbildung, wenn ein Inhaber eines Diploms ursprünglich gar nichts mit medizinischen oder juristischen Wissenschaften hat.

2. „Die_berufliche_Umschulung“ ist gefragt, wenn ein Mensch seinen professionellen Bereich wechseln möchte (darunter kardinal). Z.B. Diplom-Ingenieur wird zum Buchhalter, Auditor, Unternehmensbewerter, Spezialist für technische Prüfung der Fahrzeugtechnik. Dieser Wechsel kann die Konkurrenzfähigkeit eines Mitarbeiters auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. „Die_berufliche_Umschulung“ kann auch aus eigener Initiative erfolgen, wenn das einfach die Erweiterung des Gesichtskreises eines Menschen fördert. Aber das passiert sehr selten, da die Kosten – und Zeitaufwand dafür erheblich sind. Der durchschnittliche Zeitaufwand beträgt mindestens 250 Unterrichtsstunden (in der Regel 600-800 Unterrichtsstunden). Die Kosten variieren von 500 bis 3000 Euro.

3. „Die_berufliche_Umschulung“ wird durch entsprechende Gesetzgebungen geregelt und staatlich zertifiziert. Das Studium wird meistens an den Hochschulen durchgeführt.

4. „Die_berufliche_Umschulung“ gibt die ergänzende Qualifikation, was mit einem staatlich zertifizierten Diplom bestätigt wird, und berechtigt den Inhaber zur Ausübung professioneller Tätigkeit gemäß der Ausbildung und Qualifikation.

Also wie heißt die Entsprechung für Ausbildungsprozess und Abschlusszeugnis, das die erfolgreiche Beendigung des Studiums bestätigt?

Ich wähle zwischen „Fortbildung“ und „beruflicher Umschulung“ aus. Weiß aber nicht, was den Sinn am besten ergibt. Ich hoffe deshalb auf Ihre Hilfe.

Vielen Dank für die Erläuterungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrej

Ein Zweitstudium ist eigentlich ein komplettes zweites Studium. Aber in vielen Modellen werden heute das Bachelorstudium und das Masterstudium getrennt betrachtet, wobei ein Bachelor die Voraussetzung für das Masterstudium ist.

Man kann deshalb evtl. ein zweites Masterstudium (zwei bis vier Semester) in einem ähnlichen Fach machen, und die vorhandenen Abschlüsse (d.h. der erste Bachelor) werden als Voraussetzung anerkannt.

Ein komplettes Zweitstudium (Bachelor+Master, oder Diplom) macht man üblicherweise dann, wenn es ein völlig anderes Fach ohne Überdeckungen ist.

Es gibt auch "nichtkonsekutive Masterstudiengänge", denen kein bestimmtes Bachelorstudium zugeordnet ist. Für diese kann man mit einem fachlich passenden Bachelor zugelassen werden, den man irgendwo erworben hat.

In allen diesen Fällen ergibt das zweite Studium einen ganz normalen akademischen Grad, so als wenn man dieses Fach von Anfang an studiert hätte.

 

Außerdem gibt es Angebote für ein "postgraduales Studium", manchmal auch als Aufbaustudium, Ergänzungsstudium oder Zusatzstudium bezeichnet. Hier steigt man in der Regel mit einem Master oder Diplom ein und bildet sich weiter. Das Ergebnis kann ein Zertifikat sein, oder ein weiterer akademischer Grad.

Je nach Uni und Bundesland können auch die nichtkonsekutiven Masterstudiengänge damit gemeint sein. In anderen Fällen wird ein Promotionsstudium als postgraduales Studium bezeichnet.

Es gibt da also etwas Durcheinander im föderalen System. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung des Studiums, sondern der Abschluss.

 

Der Begriff "Umschulung" wird in Deutschland eher bei der Berufsausbildung verwendet. Er signalisiert, dass jemand einen zweiten Beruf gelernt hat, weil er in seinem ersten Beruf nicht mehr arbeiten konnte. Es geht hier also nicht um eine Ergänzung, sondern um einen Ersatz.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 22. November 2020 - 17:27

Ausgezeichnet. Diese Erklärungen sind verständlich und bestätigen noch mal meine Vorstellungen über die Begriffe, die sowohl im russischen als auch im deutschen System vorhanden sind.

1. Von besonderem Interesse sind folgende Begriffe „Aufbaustudium, Ergänzungsstudium und Zusatzstudium“ aus dem Satz:

Außerdem gibt es Angebote für ein "postgraduales Studium", manchmal auch als Aufbaustudium, Ergänzungsstudium oder Zusatzstudium bezeichnet. Hier steigt man in der Regel mit einem Master oder Diplom ein und bildet sich weiter. Das Ergebnis kann ein Zertifikat sein, oder ein weiterer akademischer Grad.

Frage 1: Gibt es GRUNDSÄTZLICHE Unterschiede zwischen „Aufbaustudium, Ergänzungsstudium und Zusatzstudium“?

In den Wörterbüchern (DE-RU-DE) werden alle diese Wörter als identisch bezeichnet und bedeuten die „Ergänzung/Erweiterung/Verbesserung/Erhöhung“ der VORHANDENEN Qualifikation.

In meinen Vorstellungen können die „Ergänzungen/Erweiterungen/Verbesserungen/Erhöhungen“ mehrmals durchgeführt werden (z.B. periodisch aus eigener Initiative oder auf Anforderung des Arbeitgebers und in der Regel kostenpflichtig). Jede „Ergänzung/Erweiterung/Verbesserung/Erhöhung“ dauert in der Regel nicht lange, von ein paar Tagen/Wochen bis zu einem Monat, selten länger (ein paar Monate). Alle „Ergänzungen/Erweiterungen/Verbesserungen/Erhöhungen“ werden OBLIGATORISCH von staatlich zertifizierten Bildungseinrichtungen (Institut/Forschungsinstitut/Universität) durchgeführt und enden mit Verleihung eines Diploms/Zertifikats oder einer Bescheinigung. Alle Abschlusszeugnisse werden UNBEDINGT staatlich anerkannt. Eine kommerzielle Organisation, die keine Erlaubnis von dem Ministerium für Wissenschaft und Bildung erhalten hat oder ursprünglich auf die Anforderungen des Ministeriums für Wissenschaft und Bildung überhaupt nicht orientiert ist, hat kein Recht, diese Zeugnisse zu verleihen (die verleihen seine eigenen Zeugnisse mit sehr kleinem Wert, die tatsächlich bunte Bilder sind und nicht mehr). Der Inhaber mit 2 „Ergänzungen/Erweiterungen/Verbesserungen/Erhöhungen“ hat eine höhere Einschätzung unter den Kollegen im professionellen Bereich als der Inhaber nur mit einer einzigen „Ergänzung/Erweiterung/Verbesserung/Erhöhung“. Die 3 sind besser als 2 und so weiter. Jede „Ergänzung/Erweiterung/Verbesserung/Erhöhung“ fügt den zusätzlichen Wert zum Inhaber hinzu.

Frage 2: Mein vorheriges „Zeugnis über die staatlich zertifizierte Fortbildung“ (wir haben das schon besprochen), dass der obenerwähnten Kriterien entspricht, gilt als Teil des „Aufbaustudiums, Ergänzungsstudiums und Zusatzstudiums“? Oder das sind ganz verschiedene Begriffe?

Frage 3: Ist die Formulierung „das Diplom über die berufliche Umschulung“ verständlich und für Deutschland üblich unter Berücksichtigung des selben Begriffs aus dem Satz:

Der Begriff "Umschulung" wird in Deutschland eher bei der Berufsausbildung verwendet. Er signalisiert, dass jemand einen zweiten Beruf gelernt hat, weil er in seinem ersten Beruf nicht mehr arbeiten konnte. Es geht hier also nicht um eine Ergänzung, sondern um einen Ersatz.

oder gibt es eine andere Bezeichnung für dieses Dokument, die in Deutschland verbreitet ist?

Noch mal sehr vielen Dank für die Hilfe und klare Erläuterungen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andrej

F1:
Aufbaustudium, Ergänzungsstudium und Zusatzstudium bedeuten das Gleiche. Bei konkreten Programmen sowie im Sprachgebrauch von einzelnen Universitäten oder Bundesländern können Unterschiede hineingedeutet werden, die aber nicht allgemeingültig sind.

F2:
Für Ausbildungen, die nur wenige Wochen oder Monate dauern, kann man den Begriff "Studium" nicht verwenden. Die Dauer eines Studiums wird nach Semestern gemessen, nicht nach Wochen oder Monaten. Selbst ein "Kurzstudium" dauert mindestens ein bis zwei Semester.
Für kürzere Ausbildungen kann man z.B. "Lehrgang", "Kurs" oder einfach "Weiterbildung" sagen. Da diese Begriffe aber nicht deutlich genug den akademischen Charakter signalisieren, ist es sinnvoll zu betonen, dass die Sache an einer Universität stattfand.
In Deutschland sind solche Weiterbildungen des akademischen Personals weder vorgeschrieben noch in einem einheitlichen Verfahren anerkannt. Der genaue Sachverhalt kann deshalb nicht allein durch den Begriff dargestellt werden, sondern nur mit einer Erläuterung (z.B. im Lebenslauf).

F3:
Das Wort "Umschulung" passt hier gar nicht, aus zwei Gründen: Erstens hat eine Umschulung keinen akademischen Kontext, und zweitens wird nicht die Ergänzung einer vorhandenen Ausbildung signalisiert, sondern eine Ersatzmaßnahme wegen Nutzlosigkeit der vorhandenen Ausbildung.

 

Sehr vielen Dank. Ich werde bald zu einem Experten mit Schwerpunkt „Anerkennung russischer Abschlüsse in Deutschland“ :)


Du hast recht, dass das Wort „Umschulung“ zu meinem Ausbildungsvorgang nicht ganz passt.
Vor allem wegen der Tatsache, dass dieser Vorgang an einer Universität durchgeführt wurde (Universität ist hier die Anforderung innerhalb der russischen Gesetzgebungen im Bereich der beruflichen Ausbildung und Hochschulausbildung). Aus Sicht der Gesetzgebungen gibt es einige Formen der Ausbildung (des Lehrgangsprogramms) in Sinne der vorhandenen Abschlüsse von Lehrgangsteilnehmern.
Die Personen mit vorhandenen Hochschulabschlüssen können an denjenigen Lehrgangsprogrammen teilnehmen, die für Personen ohne Hochschulabschlüsse nicht zugänglich sind.
Im Allgemeinen sieht die Struktur bei uns in Russland so aus.
1. Kurzfristige Lehrgangsprogramme, das Volumen – 72 bis 100 Unterrichtsstunden.
An diesen Programmen können die Teilnehmer sowohl mit Hochschulabschlüssen als auch ohne diese, z.B. mittlere Berufsausbildung.
Das Ziel der kurzfristigen Lehrgangsprogramme ist die Weiterbildung in EINZELNEN Fachrichtungen der beruflichen Tätigkeiten.
Das Lehrgangsprogramm endet mit einem bestimmten Typ des Zeugnisses (Zeugnis über die staatlich zertifizierte Fortbildung). Das Programm ist kurzfristig, dauert 72 Unterrichtsstunden, wie in meinem Fall, was wir vorher in anderem Beitrag besprochen haben.
Ich brauchte dieses Zeugnis als Nachweis über regelmäßige Weiterbildung (mit bestimmter Frequenz, nach Gesetzgebungen mindestens 1 Mal in 3 Jahren, einheitliche Anforderung für akademische Personen).
2. Mittelfristige Lehrgangsprogramme, das Volumen – 100 bis 500 Unterrichtsstunden.
Das Ziel der mittelfristigen Lehrgangsprogramme ist die KOMPLEXE Weiterbildung in EINZELNEN Fachrichtungen der beruflichen Tätigkeiten.
Das Lehrgangsprogramm endet mit einem bestimmten Typ des Zeugnisses (Zeugnis über die staatlich zertifizierte Fortbildung). Aber der Name des Zeugnisses auf Russisch (obgleich auf Deutsch sehen diese ganz gleich aus) unterscheidet sich vom Namen des Zeugnisses für kurzfristige Programmen. Der Sinn bleibt jedoch nicht geändert.
3. Lehrgangsprogramme zur Ausübung der NEUEN professionellen Tätigkeit (das meinte ich ursprünglich mit „beruflicher Umschulung“).
Die Anforderungen an Teilnehmern dieser Lehrgangsprogramme werden je nach konkreten Berufen und vorhandenen Qualifikationen eines Teilnehmers gestellt.
Wenn in Fällen 1 und 2 die Teilnehmer ganz unterschiedlich aus Sicht seiner vorhandenen Berufe, Ausbildungen und Vorbereitungen sein können, gibt es im Fall 3 strenge Einschränkungen im Sinne der vorhandenen Berufe, Ausbildungen und Vorbereitungen.
Diese Teilnehmer müssen über ausreichende Kenntnisse und Qualifikationen verfügen, um das Lehrgangsprogramm zu erwerben.
Das Volumen für den Fall 3 – über 500 Unterrichtsstunden.
3.1 Mit Volumen ab 500 bis 1000 Unterrichtsstunden endet das Programm mit einem 3. Typ des Zeugnisses („das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit“. Ursprünglich habe ich dieses Zeugnis mit „Diplom über die berufliche Umschulung“ gemeint).
Ich muss betonen, dass der normative Zeitaufwand bis 1000 Unterrichtsstunden mit KEINER Verleihung der ergänzenden Qualifikation endet.
3.2 Mit Volumen über 1000 Unterrichtsstunden setzt das Lehrgangsprogramm die VERLEIHUNG der ergänzenden Qualifikation voraus.
Das Programm endet mit 4. Typ des Zeugnisses („das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit Verleihung der ergänzenden Qualifikation).
Dieses Diplom ist meinem „postgradualen Diplom als Übersetzer“ gleichwertig (das haben wir in einem anderen Beitrag zu meinen Übersetzungen schon besprochen):
Ich habe Abschlusszeugnis („das postgraduale Diplom als Übersetzer“, 3 Jahre lang) während meines GLEICHZEITIGEN Studiums (5 Jahre lang) an derselben Universität IN EINER ANDEREN Fachrichtung (als Diplom-Ingenieur) bekommen.
Diese Qualifikation als Übersetzer KÖNNTE ich alternativ, auf eine andere Weise erwerben, und zwar - durch die Teilnahme als Hochschulabsolvent  an einem Lehrgangsprogramm (an einer anderer Universität, wo das Programm unterrichtet wird) zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit Verleihung der ergänzenden Qualifikation als z.B. Übersetzer, Unternehmensbewerter, Insolvenzverwalter usw.
Der Unterschied besteht darin, dass im ersten Fall (als Diplom-Übersetzer während das gleichzeitige Studium an einer Uni) ich diese Qualifikation IM VORAUS erwerbe, sondern im zweiten Fall (während meiner Teilnahme an einem Lehrgangsprogramm) ich diese Qualifikation SPÄTER erwerbe (z.B. als Ersatz meiner ersten Qualifikation wegen Nutzlosigkeit  oder als die Ergänzung zur vorhandenen Qualifikation, um auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein und mehr Chancen zu haben).

Ich habe eigentlich ein Problem mit konkreten Formulierungen oder Entsprechungen für die Bezeichnung der Programme und der dazugehörigen Zeugnisse :)

Meine Frage:
Wie sieht die Formulierung „das Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit“ und „das Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit oder ohne Verleihung der ergänzenden Qualifikation“?

Etwas unverständlich und holprig?
Wenn ja, wie kann man das etwas besser (auf gutem Deutsch, um den Sinn wiederzugeben) formulieren? Von Interesse ist konkrete Formulierung :)

P.S.: erwähne noch Mal, dass ich ursprünglich die nicht ganz korrekte Formulierung „die berufliche Umschulung“ und „das Diplom über die berufliche Umschulung“ einsetzen möchte. Mit Erläuterungen stellt sich heraus, dass das Wort „Umschulung“ zu meinem Fall nicht ganz passt, obgleich etwas Gemeinsames (wie ich diesmal formuliere: die Teilnahme an einem Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit mit oder ohne Verleihung der ergänzenden Qualifikation) hat.

Im voraus vielen Dank,

Mit freundlichen Grüßen,
Andrej

"Lehrgangsprogramm zur Ausübung einer neuen professionellen Tätigkeit“

So kann man es sagen. Mit bestimmtem Artikel ("das Lehrgangsprogramm") benutzt man es in einem ausformulierten Text erst ab der zweiten Erwähnung (vorher: "ein Lehrgangsprogramm"), und in einer Auflistung ohne vollständige Sätze lässt man den Artikel ganz weg.

Es geht aber kürzer: "Lehrgang zur Ausübung eines neuen Berufs".

Das „Diplom über das abgeschlossene Lehrgangsprogramm zur Ausübung der neuen professionellen Tätigkeit" ist dann eigentlich ein "Diplom über einen neuen Beruf" oder einfach ein "Berufsdiplom".

Allerdings sollte man bei einer Zeugnisübersetzung möglichst eng am Wortlaut des Originals bleiben, um den Eindruck einer Verfälschung zu vermeiden. Die kürzeren Formulierungen eignen sich deshalb nur für einen erläuternden Text, nicht für die eigentliche Übersetzung.

Die kürzeren Lehrgangsformen (Nr. 1 und Nr. 2) kann man in Deutschland vermutlich nicht formell anerkennen lassen, weil es in Deutschland keine einheitlichen Festlegungen für solche Lehrgänge gibt. Ihre Erwähnung kann aber die Glaubwürdigkeit der eigenen Fähigkeiten unterstreichen, die man in einer Bewerbung auflistet. Außerdem signalisiert Sie dem Arbeitgeber die Bereitschaft und Fähigkeit zur eigenen Weiterbildung, was sicherlich ein subjektiver Pluspunkt ist.

Die Ergebnisse der langen Lehrgangsformen (Nr. 3.x) lassen sich vielleicht wie ein ganz normaler Abschluss anerkennen. Wenn ich mit diesem Diplom die gleichen Möglichkeiten und Rechte habe wie mit dem Diplom eines normalen vollständigen Studiums, dann kommt es ja gar nicht darauf an, ob ich es vor, während oder nach meinem anderen Studium erworben habe und ob diese Ausbildung auf Grund meines anderen Studiums verkürzt werden konnte. Es kommt darauf an, welchen Beruf ich damit ausüben darf.

 

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