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Ist Rentenversicherungsverlauf eine Voraussetzung für die Einbürgerung?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Hallo an alle,
ich wohne seit 13 Jahre in Deutschland, habe studiert und mein Studium letztes Jahr abgeschlossen. Ich wollte mich einbürgern lassen und habe eine Liste mit dem Unterlagen, die dafür benötigt werden bekommen. Dabei ist der sogenannte Rentenversicherungsverlauf ich habe aber so was nicht und kann glaube ich ein nicht anfordern, da ich die ganze Zeit, die ich hier gearbeitet habe auf 400 Euro angemeldet war. Meine Frage wäre: In den Voraussetzungen zur Einbürgerung steht nirgendwo was von Rentenversicherungsverlauf warum wird dann angefordert und kann man deswegen eine Absage kriegen? Danke

Rentenversicherung ist keine direkte Voraussetzung nach meiner Erfahrung. Aber wenn man gearbeitet hat, hat man schon Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt. Dann brauchen die Behörden auch Auskünfte über Rente. Wenn man kein Eintrag hat, dann braucht man nichts.

Rente ist kein Problem aber ich sehe wo anders eine wichtige Punkt. Wenn du immer auf 400 gearbeitet hast, hast du immer sozial Hilfe bekommen und bekommst immer noch. Das ist eigentlich gegen Voraussetzungen.

 

Gespeichert von Giovani (nicht überprüft) am Fr., 16. Januar 2015 - 15:41

hallo,das mit renteversicherung finde ich auch komisch. Ich habe meine Antrag gestellt hat mir aber keine von der Behörde gesagt dass ich diese 60 Monate nachweisen muss. jetzt ist es abgelegt weil ich nur 31 Monate habe obwohl ich seit 2008 in Deutschland bin.
bitte sagt mir jemand was ich machen kann?

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 20. Januar 2016 - 14:00

Ich weiß, dass die Frage schon etwas alt ist, beantworte sie aber trotzdem.

Alles ist sehr einfach: mehr arbeiten und Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Die Voraussetzung für einen unbefristeten Aufenthaltstitel (die Niederlassungserlaubnis (nach verschiedenen Rechtsgrundlagen) oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU (nach § 9a Aufenthaltsgesetz))sind unter anderem mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Also: wer sich nach einem Studium und/oder Arbeit in Deutschland einbürgern lassen will, soll 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge einbezahlt haben. Auch wenn man schon seit 20 Jahren in Deutschland ist. Zeit 'absitzen' reicht nicht aus.

@Giovani: wenn einer mit einem Aufenthaltstitel für Studium in DE einreist und hier lebt, muss einen Finanzierungsnachweis vorlegen. Es gibt grundsätzlich keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Hier muss man im Gegenteil beweisen, dass das Studium & Aufenthalt finanziell gesichert sind, und zwar nicht mit deutschen Steuergeldern. ;) Und ja,hier sagen Sie es absolut richtig: Sozialhinfe ist gegen Voraussetzungen für die Einbürgerung.

Viel Erfolg allen! Ich hatte meine 72 Monate schon während des Studiums eingesammelt. :D

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 27. Februar 2017 - 13:45

Gast bitte habe eine Frage und folgendes: Bin seit 7 Jahren in Deutschland und befinde ich mich momentan im Master Studium nachdem ich vor 2 Jahren meinen Bachelor of Engineering abgeschlossen habe. Ich habe momentan 70 Monaten Rentenversicherung eingezahlt habe! Obwohl ich noch Student bin( masterstudium) hann ich mich einbürgern? Bzw. ob ich unbefristet Aufenthaltstitel beantragen kann! Freue mich auf deine Antwort! Beste Grüße.

Hi,

 

du hast alle richtige Punkten :) ich wollte mal fragen 'Ich hatte meine 72 Monate schon während des Studiums eingesammelt'. Hast du als Werkstudent gearbeitet? ich arbeite derzeit als Werkstudent und bezahle auch Rentenversicherung aber ja zu wenig. Zählt es auch für diese 60 Monaten?

Danke,

Ich habe eine Frage, ich wohne seit 2012 in DE und Besitze einen Unbefristet Aufenthaltstitel mit Blau Pass weil ich subsidiar Schütz  von Verwaltungsgericht habe. Brauche ich auch eine Rentenversicherung Nachweis für Einbürgerung als Asylberechtigt ? 

bei mir war es das gleiche Problem, allerdings sind die Gründe anders. Ich bin Selbstständiger und als solcher, habe keine Pflicht zur Rentenversicherung (Bundestag hat schon mehrfach dagegen gestimmt). Dass diese Einzahlungen zur Einbürgerung doch verlangt werden, habe ich auch erst nach dem Antrag erfahren. Allerdings verfüge ich über EU-Staatsbürgerschaft, somit wäre es nur eine "nette Geste" gewesen, wenn der deutsche Staat mir die gleiche Rechte gewährt, nachdem ich die gleichen Pflichten erfüllt habe... sehe allerdings nicht ein, dass ich diese unnötige und unsichere Zahlungen mache, somit behalte ich meine andere EU-Staatsbürgerschaft und hoffe, dass die EU in den nächsten paar Jahrzehnten nicht komplett zerfällt...

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 19. März 2018 - 00:07

Hallo zusammen , bitte entschuldigt mich wenn ich hier rein platze. habe versucht ein eigenes Thema dazu erstellen , aber mein Beitrag erscheint einfach nicht in Forum .

ich bin seit 1987 in Deutschland zuhause und habe eine Aufenhaltsniederlassung . brauche ich trotzdem eine Rentenversicherung Nachweis fuer eine Einbuergerung ?

Herzlichen Dank und beste Gruesse

Ich glaube es ist vom Land zu Land verschieden. Bei mir so ein Nachweis war nicht nötig, es kann aber sein dass die Behörde selbst den Nachweis angefordert hat, ohne dass ich davon gewusst habe.

Wo anders muss man es mitbringen.

ich bin seit 3 Jahre verheiratet und jetzt habe meine unbefristete Aufenthaltserlaubnis  und wollte deutsche Pass eintragen wegen Renten Versicherung 60 Monat hab ich nur 6 Monate aber meine Frau hat mehr alles 60 Monate kann ich Rentenversicherung von meine Frau vor leigen 

Mit freundlichen Grüßen 

fneich 

 

Gespeichert von Fn (nicht überprüft) am So., 03. Februar 2019 - 21:40

Wenn du mit einem Deutscher verheiratet bist kannst du ohne Rentenbeiträge dich einbürgern lassen.

 

Ein rechtmäßiger Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe oder eingetragene Partnerschaft schon seit mindestens zwei Jahren bestehen. Ferner muss der deutsche Ehepartner während dieser Zeit schon Deutscher gewesen sein; er darf also nicht gerade erst selbst eingebürgert worden sein. 

Na logo. Wer Deutscher werden will, sollte auch Deutsch können. Wer Franzose werden will, sollte Französisch können, usw. Und dann gucken Sie mal bitte unten bei den Regeln unter Punkt 6: "Auf Deutsch sollten Sie schreiben, sonst verstehen die anderen es nicht!"

 

Gespeichert von Felix Haase (nicht überprüft) am Mo., 11. Januar 2021 - 04:33

Deutsch sollte auch eine Voraussetzung für Erwachsene werden. Ohne Ausnahme! Ich bin als erwachsene Person eingewandert. Ich habe Deutsch gelernt und dann kam die Einbürgerung.

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