Die Straftaten werden
Die Straftaten werden irgendwann "getilgt" und dann spielen Sie bei der Einbürgerung keine Rolle mehr. Die Frist, wann sie getilgt sind, ist, glaube ich, dieselbe wie bei Verjährung. Sicher bin ich aber nicht, ein Anwalt oder EBH wären da Ansprechpartner.
Mo., 05. März 2018 - 18:57
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