Ausländische Verurteilungen ...
... muss man angeben, und sie zählen meines Wissens genauso wie Urteile in Deutschland. Die Tilgungsfristen und Bagatellgrenzen gelten demnach auch. Es gibt aber einen Ermessensspielraum: Wenn die Tat in Deutschland nicht strafbar oder die deutsche Strafe viel geringer gewesen wäre, KANN die Sache ignoriert werden.
Do., 04. März 2021 - 19:58
Link
Antwort auf Straftat in den USA: misdemeanor von Anonymous (nicht überprüft)