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... muss man angeben, und sie zählen meines Wissens genauso wie Urteile in Deutschland. Die Tilgungsfristen und Bagatellgrenzen gelten demnach auch. Es gibt aber einen Ermessensspielraum: Wenn die Tat in Deutschland nicht strafbar oder die deutsche Strafe viel geringer gewesen wäre, KANN die Sache ignoriert werden.