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Wenn man im Ausland (auch EU) einen Führerschein gemacht hat, während man in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, dann gilt dieser Schein in Deutschland nicht (§ 28 (4) Nr. 2 FeV). Falls es jemand merkt. Das soll sich gegen "Führerscheintourismus" richten, ist allerdings EU-rechtlich umstritten.

 

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