Noch 'ne Einschränkung
Wenn man im Ausland (auch EU) einen Führerschein gemacht hat, während man in Deutschland seinen Wohnsitz hatte, dann gilt dieser Schein in Deutschland nicht (§ 28 (4) Nr. 2 FeV). Falls es jemand merkt. Das soll sich gegen "Führerscheintourismus" richten, ist allerdings EU-rechtlich umstritten.
Mi. 11 Sep 2019 - 16:55
Link
Antwort auf Führerschein wird in der gesamten EU anerkannt von Gast (nicht überprüft)