Ausnahme im Gesetz
Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.
Nr. 6 ist der Deutschtest, Nr. 7 ist der Einbürgerungstest.
Di., 29. September 2020 - 16:51
Link