Ausnahme im Gesetz
Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 6 und 7 wird abgesehen, wenn der Ausländer sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen kann.
Nr. 6 ist der Deutschtest, Nr. 7 ist der Einbürgerungstest.
Di. 29 Sep 2020 - 16:51
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