Es gibt Verwandte, die alt sind und nie eine Schule besucht haben. Sie können weder lesen noch schreiben. Den Einbürgerungstest werden sie niemals schaffen können. Aber sie leben und arbeiten in Deutschland seit langer Zeit. Andere Voraussetzungen (Außer Sprache B1 und schriftliche Prüfungen) würden sie erfüllen. Und sie würden sich einbürgern lassen, wenn es einen Weg gibt.
Ausnahme im Gesetz
StAG § 10 Abs. 6
Nr. 6 ist der Deutschtest, Nr. 7 ist der Einbürgerungstest.
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