Der Arbeitgeber kann nicht
Der Arbeitgeber kann nicht verbieten wählen zu gehen, weil man sich dazu nicht vom Arbeitsplatz wegbewegen muss! Wenn man zur Zeit der Wahl ( meist Sonntags) nicht in sein Wahllokal gehen kann, weil man arbeiten muss, kann man einfach vorher mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen. Dann kriegt man die Wahlunterlagen schon vorher zugeschickt, die man dann per Post einschickt, oder auch manchmal direkt im Rathaus abgibt. Ausgezählt werden sie aber erst mit den anderen Stimmen am Wahltag. So können auch Wahlberechtigte wählen, die zum Wahlzeitpunkt nicht in ihrem Wahlkreis oder sogar gar nicht in Deutschland sind.
Fr. 19 Okt 2012 - 18:17
Link