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Es kann tatsächlich illegal sein. Man muss aber verschiedene Fälle unterscheiden.

  • Pfandpflichtige Getränke (z.B. Bier, Cola, Limo, Wasser, Saft mit Sprudel, Alcopops) in Dosen oder Flaschen (Einweg oder Mehrweg) ohne Pfandlogo (egal wie teuer).
    Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.
  • Nicht pfandpflichtige Getränke (z.B. Milch, Wein, Schnaps, Saft ohne Sprudel, Babynahrung).
    Da ist alles in Ordnung. Nicht pfandpflichtig sind auch beliebige Getränke in Karton- oder Folienbehältern.
  • Dosen oder Flaschen mit Pfandlogo, aber der Verkäufer sagt es sei ohne Pfand.
    Das kann zum Beispiel in einem Imbiss sein, wenn der Verkäufer erwartet dass man ihm die leeren Flaschen wiedergibt. Es ist dann sein Risiko. Vorstellbar ist auch eine Rabattaktion mit dem Spruch "Ich schenke Ihnen das Pfand." In diesen Fällen hat der Verkäufer das Pfand normal abgerechnet, also kein Problem.

Früher war manchmal auch von gefälschten Pfandetiketten zu hören. Aber das wird inzwischen offenbar erfolgreich durch technische Maßnahmen bekämpft.

Für meinen eigenen Bedarf darf ich im Ausland (auch in ausländischen Onlineshops) Dosen und Flaschen kaufen, die gegen die deutsche Pfandverordnung verstoßen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 17. Juli 2019 - 22:33

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