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Getränke-Flaschen ohne Pfand werden verkauft. Ist es legal?

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Seit vielen Jahren gibt es Pfand-pflicht in Deutschland. Aber viele Läden verkaufen immer noch Getränke wie Wasser, Cola, Saft ohne Pfand. Ist es nicht illegal?

Es kann tatsächlich illegal sein. Man muss aber verschiedene Fälle unterscheiden.

  • Pfandpflichtige Getränke (z.B. Bier, Cola, Limo, Wasser, Saft mit Sprudel, Alcopops) in Dosen oder Flaschen (Einweg oder Mehrweg) ohne Pfandlogo (egal wie teuer).
    Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.
  • Nicht pfandpflichtige Getränke (z.B. Milch, Wein, Schnaps, Saft ohne Sprudel, Babynahrung).
    Da ist alles in Ordnung. Nicht pfandpflichtig sind auch beliebige Getränke in Karton- oder Folienbehältern.
  • Dosen oder Flaschen mit Pfandlogo, aber der Verkäufer sagt es sei ohne Pfand.
    Das kann zum Beispiel in einem Imbiss sein, wenn der Verkäufer erwartet dass man ihm die leeren Flaschen wiedergibt. Es ist dann sein Risiko. Vorstellbar ist auch eine Rabattaktion mit dem Spruch "Ich schenke Ihnen das Pfand." In diesen Fällen hat der Verkäufer das Pfand normal abgerechnet, also kein Problem.

Früher war manchmal auch von gefälschten Pfandetiketten zu hören. Aber das wird inzwischen offenbar erfolgreich durch technische Maßnahmen bekämpft.

Für meinen eigenen Bedarf darf ich im Ausland (auch in ausländischen Onlineshops) Dosen und Flaschen kaufen, die gegen die deutsche Pfandverordnung verstoßen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 17. Juli 2019 - 22:33

Da gibt es wichtige Unterschiede:

  • Einwegpfand
    Gesetzlich vorgeschrieben. Einheitliche Kennzeichnung mit Pfandlogo. Umfangreiche Annahmepflichten von Händlern (reduziert bei kleinen Läden). Bußgelder bei Verstößen (mindestens Ordnungswidrigkeit).
  • Mehrwegpfand
    Durch Hersteller und Abfüller organisiert. Kennzeichnung uneinheitlich und manchmal unklar (im Prinzip reicht das Preisschild). Annahmepflicht nur für Flaschenarten, die verkauft werden. Wenn der Händler kein Pfand angibt und die Flaschen nicht zurücknimmt, sind es rechtlich keine Mehrwegflaschen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 10. August 2019 - 13:28

Antwort auf von Gast (nicht überprüft)

Oben steht:

Pfandpflichtige Getränke (z.B. Bier, Cola, Limo, Wasser, Saft mit Sprudel, Alcopops) in Dosen oder Flaschen (Einweg oder Mehrweg) ohne Pfandlogo (egal wie teuer). Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.

 

In Berlin werden solche Flaschen ohne Pfand an Konsumenten verkauft. 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 10. August 2019 - 00:47

Bei uns verkauft der Dönerimbiss auch Dosen ohne Pfandlogo.  Das schon zig Jahre. 

Ist halt Deutschland, Gesetze deren Einhaltung keiner prüft rufen zur Missachtung auf.

Tetrapack weg, dafür alles  in Dosen (wenn auch Herstellung teurer)und immer Pfand drauf. Dann käme das meiste zurück. Alu kann man immer wieder recyclen.

 

Gespeichert von 4Ringe (nicht überprüft) am Do., 26. August 2021 - 17:34

Laut etlichen Presseberichten (z.B. hier und hier) ist der illegale Verkauf pfandpflichtiger Getränke in Dosen und Einwegflaschen ohne Pfandlogo in Deutschland weit verbreitet. Demnach stünden größere Organisationen dahinter, die am Import und Vertrieb verdienen.

Für die Einzelhändler ist es attraktiv, weil diese Ware billiger ist und billiger verkauft werden kann. Als Käufer sollte ich dabei allerdings bedenken, dass ich für korrekte Pfanddosen und Pfandflaschen hinterher 25 Cent zurückbekommen würde, für diese aber nicht.

Der einzelne Händler riskiert im einfachen Fall ein drei- bis vierstelliges Bußgeld, wenn er zum ersten Mal erwischt wird. Bei Wiederholungen kann es immer teurer werden, bis zu 100.000,- Euro sind möglich. Die Behörden sind aber angeblich nicht in der Lage, ausreichend zu kontrollieren.

Manche Getränke sind übrigens bisher nicht pfandpflichtig. Zum Beispiel sind Fruchtsäfte in Einwegflaschen und Wein in Dosen ohne Pfand noch legal. Allerdings gibt es Pläne für Gesetzesänderungen, mit denen alle Einwegflaschen und Dosen pfandpflichtig würden.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Fr., 27. August 2021 - 12:38

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