Seit vielen Jahren gibt es Pfand-pflicht in Deutschland. Aber viele Läden verkaufen immer noch Getränke wie Wasser, Cola, Saft ohne Pfand. Ist es nicht illegal?
- Neuen Kommentar hinzufügen
- 265 Aufrufe
Einweg und Mehrweg
Da gibt es wichtige Unterschiede:
- Einwegpfand
Gesetzlich vorgeschrieben. Einheitliche Kennzeichnung mit Pfandlogo. Umfangreiche Annahmepflichten von Händlern (reduziert bei kleinen Läden). Bußgelder bei Verstößen (mindestens Ordnungswidrigkeit).
- Mehrwegpfand
Durch Hersteller und Abfüller organisiert. Kennzeichnung uneinheitlich und manchmal unklar (im Prinzip reicht das Preisschild). Annahmepflicht nur für Flaschenarten, die verkauft werden. Wenn der Händler kein Pfand angibt und die Flaschen nicht zurücknimmt, sind es rechtlich keine Mehrwegflaschen.
Orientalische Imbisse, Döner-Läden, Spätkäufe verkaufen trotzdem
Oben steht:
Pfandpflichtige Getränke (z.B. Bier, Cola, Limo, Wasser, Saft mit Sprudel, Alcopops) in Dosen oder Flaschen (Einweg oder Mehrweg) ohne Pfandlogo (egal wie teuer). Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.
In Berlin werden solche Flaschen ohne Pfand an Konsumenten verkauft.
Offenbar eine Einwegflasche, importiert
Der Importeur und/oder der Händler riskieren hier wahrscheinlich ein Bußgeld.
Es kann tatsächlich illegal sein. Man muss aber verschiedene Fälle unterscheiden.
Das ist tatsächlich verboten. Die Ware ist vielleicht aus dem Ausland, oder für's Ausland produziert, oder z.B. für das Catering von Flugzeugen und Schiffen. Die Leergutautomaten nehmen die Behälter sehr wahrscheinlich nicht an. Der Großhandel mit solcher Ware ist möglicherweise legal, aber nicht der Verkauf an Konsumenten.
Da ist alles in Ordnung. Nicht pfandpflichtig sind auch beliebige Getränke in Karton- oder Folienbehältern.
Das kann zum Beispiel in einem Imbiss sein, wenn der Verkäufer erwartet dass man ihm die leeren Flaschen wiedergibt. Es ist dann sein Risiko. Vorstellbar ist auch eine Rabattaktion mit dem Spruch "Ich schenke Ihnen das Pfand." In diesen Fällen hat der Verkäufer das Pfand normal abgerechnet, also kein Problem.
Früher war manchmal auch von gefälschten Pfandetiketten zu hören. Aber das wird inzwischen offenbar erfolgreich durch technische Maßnahmen bekämpft.
Für meinen eigenen Bedarf darf ich im Ausland (auch in ausländischen Onlineshops) Dosen und Flaschen kaufen, die gegen die deutsche Pfandverordnung verstoßen.