Wie oben geschrieben
Seit mehr als 8 Jahre lebe ich in Deutschland gewöhnlich und rechtsmäßig. Ich habe in Deutschland auf Deutsch studiert und erfolgreich absolviert. Also, ausreichende Deutschkenntnisse erfülle ich.
Aber es geht um die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. Im Dezember 2018 habe ich das Studium zu Ende gebracht und erst ab 01.04.2019 beginnt meine Arbeit. Aktuell habe ich keine Gehaltsnachweise, weil ich nicht arbeite. Erst im Juli kann ich meine letzte 3 monatige Lohmabrechnungen aushändigen und die Voraussetzung "Sicherung des Lebenshnterhalts" erfüllen. Habe ich richtig verstanden?
So. 17 Mär 2019 - 16:17
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Antwort auf Man braucht letzte 3, man… von Beata bb (nicht überprüft)