Studienzeit als besondere Integrationsleistung
Ein Studium ist eine besondere Integrationsleistung, wenn es komplett abgeschlossen ist.
Ich hatte die Erfahrung von einer Polin hier gelesen. Sie hat studiert und gearbeitet. Sie lebt in Deutschland seit 8-9 Jahren. Sie hatte einen Antrag gestellt, entweder in Leipzig oder Dresden. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Das Einbürgerungsamt hat ihr Studienzeit nicht gerechnet.
Die Zeit im Studium zählt als Aufenthalt. Meine Freundin hatte in den ersten 4-5 Jahren keinen Nebenjob also zählt die Zeit auch ohne "Geld verdienen". Das in NRW.
Vielleicht nur in NRW.
Do. 19 Dez 2019 - 17:17
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