Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich lebe in Deutschland seit 4 Jahren, hier habe ich meinen MSA absolviert und jetzt bin in der letzen Phase meines Abiturs, dann möchte Medizin studieren. Habe ich eine Chance die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, da ich so kurze Zeit in Deutschland lebe?
Zu kurz
Man muss 8 oder 6 Jahre in…
Man muss 8 oder 6 Jahre in Deutschland leben, und dazu sich selbst unterhalten können, d.h. Geld verdienen. Ich denke nicht dass Studiumzeit da mitzählt, aber es kann vom Land zu Land unterschiedlich sein.
8 Jahre oder 6 mit besondere Integrationsleistungen
Hi, ich bin Medizinstudent in NRW.
Meine Freundin hat in NRW Bachelor und Master studiert (und abgeschlossen. macht ihre PhD gerade) . Sie wurde erfolgreich eingebürgert - nach 7 Jahre Aufenthalt. Ihr abgeschlossenes Master Studium war möglicherweise die besondere Integrationsleistung (vielleicht hat ihr DSD II Sprachzertifikat und ihre Doktorandin-Stelle geholfen. wir wissen es nicht so genau).
Nach 6-7 Jahren habe ich nachgefragt, ob ich auch irgendwelche besondere Integrationsleistungen erbracht habe (Physikum bestanden, Promotionsprojekt für meine Dr. med, Sprachzertifikate, Nebenjob an der Uni)...das hat leider nicht gereicht.
Meine Vermutung wäre:
Ein Studium ist eine besondere Integrationsleistung, wenn es komplett abgeschlossen ist.
Wie das im Ausländeramt intern entschieden wird, weiß ich natürlich nicht.
Ich durfte erst nach 8 Jahren Aufenthalt meinen Antrag stellen und es wird gerade bearbeitet.
Geld verdienen? Klar...Nebenjobs seit dem 2. Semester. Man verlangte Gehaltsabrechnung (für die letzten 3 Monate) und meine aktuellen Arbeitsvereinbarungen, dabei wurde aber mündlich gesagt, dass das bei Studenten nicht so wichtig sei. (Ich habe meinen Antrag in Köln gestellt).
Die Zeit im Studium zählt als Aufenthalt. Meine Freundin hatte in den ersten 4-5 Jahren keinen Nebenjob also zählt die Zeit auch ohne "Geld verdienen". Das in NRW.
Meint Tipp: 8 Jahre braver Bürger sein. Einbürgerungstest vorab bestehen (so im 6-7 Jahr). Geld in eine feine Übersetzung deiner Geburtsurkunde von einem OLG ermächtigtem und beeidigtem Dolmetscher nach ISO-Norm investieren...am besten hier in Deutschland. Denn das muss ich gerade nachreichen... meine alte deutsch-bulgarische Übersetzung, die der Uni ausgereicht hat, war wohl nicht gut genug.
8 Jahre, aber mit Ausnahmen
Anspruchseinbürgerung:
Normal 8 Jahre. Mit Integrationskurs 7 Jahre. Mit "besonderen Integrationsleistungen" 6 Jahre. Alle anderen Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein.
Bei den Zeiten zählt das Studium meistens mit, falls sich der Aufenthalt nach dem Studium "verfestigt" hat. In Bayern ist es aber schwieriger, das Studium mitgezählt zu bekommen.
"Besondere Integrationsleistungen" sind (neben sehr guten Deutschkenntnissen) vor allem gesellschaftliche und ehrenamtliche Aktivitäten.
Ermessenseinbürgerung:
Zeiten wie oben. Bei "besonderem gesellschaftlichen Interesse" kann es aber viel schneller gehen, z.B. bei Spitzensportlern.
Studienzeit als besondere Integrationsleistung
Ein Studium ist eine besondere Integrationsleistung, wenn es komplett abgeschlossen ist.
Ich hatte die Erfahrung von einer Polin hier gelesen. Sie hat studiert und gearbeitet. Sie lebt in Deutschland seit 8-9 Jahren. Sie hatte einen Antrag gestellt, entweder in Leipzig oder Dresden. Ihr Antrag wurde abgelehnt. Das Einbürgerungsamt hat ihr Studienzeit nicht gerechnet.
Die Zeit im Studium zählt als Aufenthalt. Meine Freundin hatte in den ersten 4-5 Jahren keinen Nebenjob also zählt die Zeit auch ohne "Geld verdienen". Das in NRW.
Vielleicht nur in NRW.
Studienzeit zählt Anderes von einem Bundesland zum anderen
In Bayern wird die Studienzeit zum Beispiel gar nicht mitgezählt. In Berlin soweit ich weiß zur Hälfte. Es könnten auch andere Regelungen geben in anderen Bundesländern.