8 Jahre, aber mit Ausnahmen
Anspruchseinbürgerung:
Normal 8 Jahre. Mit Integrationskurs 7 Jahre. Mit "besonderen Integrationsleistungen" 6 Jahre. Alle anderen Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein.
Bei den Zeiten zählt das Studium meistens mit, falls sich der Aufenthalt nach dem Studium "verfestigt" hat. In Bayern ist es aber schwieriger, das Studium mitgezählt zu bekommen.
"Besondere Integrationsleistungen" sind (neben sehr guten Deutschkenntnissen) vor allem gesellschaftliche und ehrenamtliche Aktivitäten.
Ermessenseinbürgerung:
Zeiten wie oben. Bei "besonderem gesellschaftlichen Interesse" kann es aber viel schneller gehen, z.B. bei Spitzensportlern.
Do. 19 Dez 2019 - 16:03
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