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Gestern hat das britische Oberhaus einem Gesetz zugestimmt, welches den Brexit am 31.01.2020 regelt. Nach diesem Papier bekommen EU-Bürger, die in GB leben aber keine Briten sind, nur noch ein vorläufiges Aufenthaltsrecht bis Ende 2020. In dieser Zeit steht es ihnen frei, einen dauerhaften Aufenthalt zu beantragen. Man kann vermuten, dass die Behörden hierbei eine Selektion durchführen und nur einem Teil der Anträge zustimmen werden.

Das Oberhaus hatte zunächst ein automatisches Aufenthaltsrecht für diejenigen  EU-Bürger gewollt, die zum Austrittszeitpunkt in GB leben. Die Regierung mit ihrer Mehrheit im Unterhaus lehnte das ab. Das Oberhaus gab schließlich nach.

Bis Ende 2020 läuft für GB eine Übergangszeit, in der noch einmal versucht werden soll, einen Vertrag mit der EU zu verhandeln. Dabei könnte der Status von EU-Bürgern in GB eventuell auch eine Rolle spielen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen ist aber sehr ungewiss, und die Zeit ist knapp.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Do., 23. Januar 2020 - 10:15

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