Nee...
Man muss nur die Einbürgerungsurkunde und eben Pass und nüfus mitnehmen.
Allerdings steht auf der türkischen Ausbürgerungszusicherung eben auch explizit drauf, dass sie "2 Jahre gültig" ist.
Erstmal Glückwunsch und zweitens viel Glück. Wäre schön, wenn du berichtest, ob es Komplikationen gab. Ich würde evtl. in diesem Fall sogar vorab beim Konsulat mal nachfragen.
So. 13 Dez 2020 - 08:07
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