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Hallo,.... ich habe nun das gesamte Internet durchforstet und habe keine Antwort auf meine Frage gefunden. Vielleicht und hoffentlich kann mir hier einer helfen.
Mein Sohn, 17 Jahre, hat die doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch/ Türkisch. Allerdings hat er nur den deutschen Ausweis aber keinen türkischen Pass. Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und habe bereits eine Einbürgerungszusicherung. Nun möchte ich meinen Sohn zeitgleich ausbürgern ( er möchte das auch), aber wie oben erwähnt, hat er keinen Pass. Ist dies zwingend notwendig um ihn ausbürgern lassen zu können?
Ich bedanke mich im Voraus und hoffe auf erlösende Antworten.
bleibt gesund