Ja..
So ist es! Aber wenn du die Entlassungsurkunde hast ist es egal, da du offiziell ausgebürgert bist. Du kannst also heiraten und Nachwuchs bekommen. Das muss man nun nur noch den deutschen Behörden melden.
Man muss NUR im Aus- und Einbürgerungsprozess alle Veränderungen angeben. Da z.b. der Nachwuchs während der Ausbürgerung dann auch Türke ist etc.oder bei Heirat die Dokumente komplett geändert werden müssten!
Also..
Glückwunsch!
Di. 21 Sep 2021 - 14:31
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Antwort auf Hallo zusammen, habe heute… von Gast (nicht überprüft)