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Danke für Ihre Rückmeldung. Ich habe bereits ein Kind. Bin aber nicht verheiratet. Ich wurde bei der Antragsstellung im Konsulat nicht nach dem Kind gefragt. Nur ob ich verheiratet bin.
Aber soweit ich weiß, hat die Mama laut türkischem Gesetz das Sorgerecht, wenn man nicht verheiratet ist.