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Hi, ich hoffe mir kann einer von euch weiterhelfen.

Also, ich habe bereits die doppelte Staatsbürgerschaft und möchte die türkische ablegen. Hierfür wird ja wie mehrfach gelesen, ein Einbürgerungszusicherung verlangt. Aber da ich bereits deutscher Staatsbürger bin, brauche ich wahrscheinlich diese Einbürgerungszusicherung nicht und kann die Einbürgerungsurkunde vorzeigen, oder?

Kann jemand weiterhelfen? 

 

Gespeichert von Oktay (nicht überprüft) am Di., 08. Februar 2022 - 11:58

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