Sollten Sie ab August Ihre…
Sollten Sie ab August Ihre Heimatstaatsangehörigkeit wieder erlagen wollen, müssen Sie im Nachhinein die Einbürgerungsbehörde in Kenntnis setzen. Das wurde mir mitgeteilt, als ich danach gefragt habe. Die Abholtermine sind Montags und Mittwochs, aber das gilt nicht für die Einbürgerungsurkunden, diese werden nur terminmäßig vergeben.
LG
M31
Mo. 29 Mai 2023 - 22:57
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Antwort auf Hallo, Ich habe gelesen,… von viki (nicht überprüft)