Nein..
1. Haben Sie wahrscheinlich bereits mehrere Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und haben somit nach der Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Das ALG 1 ist eine Versicherungsleistung und keine Sozialleistung.
2. Aktuell werden aufgrund von Corona sicherlich sehr viele Menschen gekündigt, weil die Beschäftigung nicht mehr möglich ist. D.h. diese Kündigung ist somit auch nicht herbeigeführt oder selbstverschuldet.
3. Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Anspruchseinbürgerung handelt
4. Herzlichen Glückwunsch :D
Di. 24 Mär 2020 - 09:38
Link