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Hast du Fragen über das Leben in Deutschland/Europa, deutsche Sprache, Einbürgerung, Bildung, Arbeit uä?
Du kannst auch ohne Anmeldung anonym-unverbindlich eine Frage stellen.
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Geringfügige Verurteilungen stehen der Einbürgerung nicht im Wege.
Zu geringfügigen Verurteilungen zählen:
Der letzte Punkt betrifft Sie. Sie müssen nicht auf Tilgung der Verurteilung warten. Die Strafe stellt für ihre Einbürgerung kein Hindernis dar.