"Besondere Integrationsleistung"
Ohne Gewähr: Eine in Deutschland erfolgreich abgeschlossene Ausbildung KANN als besondere Integrationsleistung gewertet werden, das ermöglicht eine Verkürzung auf 6 Jahre. Ein Sprachzeugnis B1 und ein Einbürgerungstest wird wahrscheinlich trotzdem gebraucht, außer falls der allgemeine Schulabschluss in Deutschland war. Ein Sprachzeugnis B2 oder höher kann übrigens schon alleine eine besondere Integrationsleistung sein.
Di. 23 Feb 2021 - 17:41
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