Ja
Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine Angehörige. Wenn dir nach Abzug Miete, Unterhalt für dein Kind noch genügend für deinen eigenen Lebensunterhalt bleibt, also über 400 Euro, dann kannst du einen Antrag stellen.
Mehr kann man aus deiner Frage nicht erkennen. Aufenthaltsstatus, genügend eingezahlt in die Rentenkasse etc.
Mo. 13 Sep 2021 - 17:00
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