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Einbürgerung mit Untehaltsschulden

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am

Schönen guten Tag,

ich lebe seit 2013 in Deutschland und ich habe ein Kind, das ist 8 Jahre alt.

Ich lebe seit 2015 getrennt von meinem Kind. Ich habe immer Unterhalt bezahlt. Vor 2 Jahren bin ich krank geworden und auch wegen Corona bin ich arbeitslos geworden. In dieser Zeit konnte ich keine Unterhalt zahlen; die Mutter von meinem Kind hat Unterhaltsvorschuss bekommen von Unterhaltskasse.

Jetzt habe ich wieder angefangen mit Arbeiten und habe festen Vertrag bekommen.

Meine frage ist: wenn ich meine Einbürgerung beantrage ist das ein Problem für mich ?

Ich möchte auch mit Unterhaltskasse reden und raten Zahlung machen.

Mit freundlichen Grüßen

N.h

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und seine Angehörige. Wenn dir nach Abzug Miete, Unterhalt für dein Kind noch genügend für deinen eigenen Lebensunterhalt bleibt, also über 400 Euro, dann kannst du einen Antrag stellen.

Mehr kann man aus deiner Frage nicht erkennen. Aufenthaltsstatus, genügend eingezahlt in die Rentenkasse etc.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mo., 13. September 2021 - 17:00

Ich habe das Problem in Hamburg gehabt.Ohne Unterhaltsnachweise keine Einbürgerung.Du mußt Zahlungsbelege an die Kindesmutter vorweisen.Das kannst du an die Kindesmutter direkt oder an die Unterhaltsvorschusskasse die Quittungen oder Kontobelege machen.Meine Einbürgerungsurkunde mußte deswegen 7 Wochen zur Aushändigung warten.Du darfst unverschuldet keine Unterhaltsrückstände haben.Weil dein Kind deshalb an Sozialleistung angewiesen sein wird.

 

Gespeichert von Muhammet Öner (nicht überprüft) am Mo., 13. September 2021 - 20:26

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