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... ist doch in Wahrheit die Krankenversicherung der Eltern. Die deutsche Krankenversicherung brauchte es nicht zu stören, wenn man z.B. Behandlungen außerhalb Deutschlands über die fremde Versicherung abrechnete. Der mögliche Sozialbetrug würde sich gegen das Heimatland richten, nicht gegen Deutschland. Das heißt, es kommt hier darauf an, welche Regeln das Heimatland und die Krankenversicherung der Eltern haben.