Guten Tag,
darf man in dem Heimatland Krankenversicherungen haben? Zum Beispiel über ein Elternteil bis zum bestimmten Alter als Student und in Deutschland über den Arbeitgeber? Ist das erlaubt oder muss man die eine kündigen?
Danke.
Gleichzeitig Student und Arbeitnehmer?
Ich weiß nicht, wie es in anderen EU-Ländern ist. Aber in Deutschland hört die Familienversicherung auf, wenn das Kind ein eigenes Einkommen oberhalb einer gewissen Grenze hat und deshalb (in der Regel) eine eigene Pflichtversicherung haben muss.
Teilzeitjob
Das wäre eine Teilzeitbeschäftigung für einen begrenzten Zeitraum. Deswegen will ich nicht unbedingt die erste Versicherung kündigen, weil ich sie vielleicht gleich wieder brauchen könnte. Außerdem ist die Krankenversicherung für ein Familienmitglied, zumindest in meinem Heimatland, kostenlos.
Danke!
Der potenzielle Geschädigte ...
... ist doch in Wahrheit die Krankenversicherung der Eltern. Die deutsche Krankenversicherung brauchte es nicht zu stören, wenn man z.B. Behandlungen außerhalb Deutschlands über die fremde Versicherung abrechnete. Der mögliche Sozialbetrug würde sich gegen das Heimatland richten, nicht gegen Deutschland. Das heißt, es kommt hier darauf an, welche Regeln das Heimatland und die Krankenversicherung der Eltern haben.
Warum Sozialbetrug?
Hallo,
Vielen Dank. Wissen Sie, warum es Sozialbetrug sein kann? Man wäre legal ja versichert.
theoretisch ...
Ich meinte den theoretischen Fall, dass während dieser Zeit die ausländische Versicherung tatsächlich was bezahlt für mich. Ich selber habe da freilich keinen besonderen Vorteil davon. Aber es gibt jemanden, der einen ungerechten Nachteil hat. Dieser wird also geschädigt, er wird betrogen. Und es hat auch jemand einen ungerechten Vorteil.
Die Rede ist von den Sozialsystemen der beiden Länder, oder genauer von den Leuten die dort ihre Beiträge bezahlen. Wenn ich die Familienversicherung benutze, erhalte ich Solidarität von den Leuten, die in diesem System Beiträge bezahlen. Das ist gerecht, wenn ich selber nichts oder wenig verdiene. Wenn ich mehr verdiene, müssten meine Beiträge dort ankommen, sonst ist es ungerecht. (Umgedreht hätte das deutsche Sozialsystem meine Beiträge gekriegt, aber meine Behandlung nicht bezahlen müssen.)
Falls ich während dieser Zeit die Familienversicherung nicht benutze, passiert das natürlich in Wahrheit nicht. Allerdings haben die Sozialsysteme sicherlich Vorkehrungen, die so etwas verhindern sollen. Deshalb vermute ich, dass die ausländische Versicherung für solche Fälle z.B. Meldepflichten hat.
Minijob oder Kurzzeitjob?
Ein Job ist im Allgemeinen sozialversicherungspflichtig, wenn man im Monat mehr als 520 Euro verdient und wenn der Job länger als drei Monate (oder 70 Arbeitstage) dauert. Man kann sich das nicht aussuchen. Verantwortlich ist übrigens der Arbeitgeber, d.h. er muss die entsprechenden Meldungen machen und sich um die Beiträge kümmern.
In Deutschland gilt dann die Familienversicherung nicht mehr, denn man ist ja selbst versichert. Einen Minijob oder Kurzzeitjob, der unter den genannten Grenzen liegt, kann man dagegen mit einer Familienversicherung machen.
Man kann übrigens auch wieder in die Familienversicherung zurück, wenn man einen versicherungspflichtigen Job beendet und die anderen Bedingungen erfüllt (Altersgrenze, Immabescheinigung etc.).
Wie das bei einer ausländischen Familienversicherung genau läuft, weiß ich nicht. Die Versicherungsbeiträge vom Job kann man damit jedenfalls nicht einsparen.
Es ist nicht direkt verboten. Aber meistens ist es verschwendetes Geld.
Wenn man allerdings versucht, doppeltes Krankengeld zu kassieren oder dergleichen, ist es bestimmt Betrug.