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Ein Job ist im Allgemeinen sozialversicherungspflichtig, wenn man im Monat mehr als 520 Euro verdient und wenn der Job länger als drei Monate (oder 70 Arbeitstage) dauert. Man kann sich das nicht aussuchen. Verantwortlich ist übrigens der Arbeitgeber, d.h. er muss die entsprechenden Meldungen machen und sich um die Beiträge kümmern.

In Deutschland gilt dann die Familienversicherung nicht mehr, denn man ist ja selbst versichert. Einen Minijob oder Kurzzeitjob, der unter den genannten Grenzen liegt, kann man dagegen mit einer Familienversicherung machen.

Man kann übrigens auch wieder in die Familienversicherung zurück, wenn man einen versicherungspflichtigen Job beendet und die anderen Bedingungen erfüllt (Altersgrenze, Immabescheinigung etc.).

Wie das bei einer ausländischen Familienversicherung genau läuft, weiß ich nicht. Die Versicherungsbeiträge vom Job kann man damit jedenfalls nicht einsparen.

 

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Mi., 31. Mai 2023 - 21:47

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