Es bleiben die Rechte und Pflichten ...
... der bisherigen Staatsbürgerschaft erhalten. Dazu gehört z.B. das Recht zum Einreisen, Wohnen und Arbeiten ohne besondere Formalien, sowie ggf. auch Rechte auf Sozialleistungen, Wahlteilnahme usw. Zu den Pflichten kann die Wehrpflicht gehören (einschließlich Mobilmachung im Kriegsfall), sowie abhängig vom Land weitere Dinge. Und man kann von Deutschland keine konsularische Hilfe bekommen, wenn man im Heimatland in Schwierigkeiten gerät.
Im konkreten Fall hängt die Beurteilung natürlich sehr stark von der Rechtsordnung des jeweiligen Landes ab.
Mi. 28 Jun 2023 - 10:13
Link