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Eigentlich kommt es darauf an, wozu man den Verein braucht und welche Vorteile man haben will. Die einfachsten Varianten haben die wenigsten Möglichkeiten.
Zunächst einmal sollte das Hauptziel des Vereins nicht wirtschaftlich ‒ d.h. das Erzielen von Einnahmen ‒ sein. So genannte "Wirtschaftsvereine" sind eine Ausnahme, weil man dann meistens besser ein Unternehmen gründet.
Die normalen Vereine sind "ideelle Vereine" oder "Idealvereine", bei denen das Erzielen von Einnahmen höchstens eine Nebenfunktion sein darf. Dennoch betreffen die wichtigsten Funktionen eines jeden Vereins den Umgang mit Geld, mit Eigentum, mit Steuern, mit Schulden, mit Verträgen und mit juristischen Konflikten.
Es gibt im Wesentlichen zwei Wahlmöglichkeiten:
Die Registrierung als e.V. macht den Verein zur "juristischen Person", er ist also "rechtsfähig". Ein solcher Verein kann selber Verträge abschließen, Eigentum erwerben und verkaufen (auch Immobilien), und ist zu einer steuerlichen Buchführung verpflichtet. Der Verein haftet auch selbst für seine Schulden, getrennt vom Privateigentum der Mitglieder.
Ohne Registrierung ist zwar ein Verein möglich, aber dieser ist nicht rechtsfähig. Die Verträge sind dann im Prinzip wie private Verträge von Mitgliedern, und die Schulden werden wie private Schulden der Mitglieder behandelt.
Zur Registrierung als e.V. braucht man am Anfang mindestens 7 Mitglieder, eine Gründungsversammlung mit Einladung und Protokoll, den Beschluss einer Satzung (die einige gesetzliche Vorschriften einhalten muss), und die Wahl eines Vorstandes. Die Dokumente müssen von einem Notar beglaubigt und beim örtlichen Gericht eingereicht werden.
Die gesamten Gebühren sind normalerweise unter 200 Euro, aber man hat viel Zeitaufwand durch das Lernen von Gesetzen und Vorschriften. Natürlich kann man sich von Fachleuten helfen lassen (Anwalt, Steuerberater), aber dann wird es teurer.
Ohne Registrierung braucht man nur 2 Personen, und man muss keine Dokumente beglaubigen lassen und einreichen (anfertigen und unterschreiben sollte man sie trotzdem). Die Registrierung kann später nachgeholt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einem registrierten Verein darf die Personenzahl übrigens später bis auf drei sinken (bei Unterschreitung wird die Registrierung gelöscht).
Der Antrag zur "Anerkennung der Gemeinnützigkeit" ist eine Sache der Steuern, und geht deshalb an das Finanzamt. Bei Erfolg bekommt man deutliche Steuererleichterungen, und das Recht zum Ausstellen von steuerlichen Spendenquittungen. Man muss aber zusätzliche Regeln einhalten und hat deshalb extra Aufwand durch die nötigen Nachweise. Mit anerkannter Gemeinnützigkeit ist es übrigens einfacher, sich um staatliches Fördergeld zu bewerben.
Ein Verein braucht keine eigenen Räume. Er braucht eine Kontaktadresse, aber das kann z.B. auch eine Privatadresse des Vorstandes sein.