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Wenn der Händler bzw. Kassierer eine solche Unstimmigkeit bemerkt und die Zahlung trotzdem akzeptiert, geht er ein Risiko ein. Falls nämlich die Karte gestohlen war, kann die Bank (in bestimmten Konstellationen) das Geld später zurückbuchen. Der Kassierer kann ja in diesem Augenblick nicht überprüfen, wie es wirklich zusammenhängt. 

Also ist es erstmal in Ordnung, wenn er die Zahlung verweigert. Aber es ist überhaupt nicht in Ordnung, wenn er den Kunden jetzt als Betrüger bezeichnet. Dessen Erklärung ist ja eigentlich plausibel, und es gibt keinen konkreten Anhaltspunkt für eine Lüge. Vielmehr ist das einfach eine Vorsichtsmaßnahme, zu der den Händler sein eigenes Risiko sicherlich berechtigt.

Ein Verstoß gegen die AGB der Bank mag das Weitergeben der Karte (und vor allem der PIN) vielleicht sein. Aber das ist nicht das Problem des Händlers. Und außerdem ist es ja meine freie Entscheidung, ob ich jemandem vertraue.

Manche Händlerterminals fragen nicht die PIN ab, sondern die Unterschrift (auf einem Touchfeld). Hier lauert allerdings das Problem der Urkundenfälschung, denn man darf nicht eine fremde Unterschrift vortäuschen. Es ist dabei egal was man schreibt und ob es leserlich ist, wenn eindeutig nach der Unterschrift des Karteninhabers gefragt wird.

Wie dem auch sei, eine zwar umständliche aber zuverlässige Lösung wäre es, am Automaten Geld abzuheben und dann im Laden mit Bargeld zu bezahlen.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Sa., 07. Oktober 2023 - 20:53

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