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Nach einem Gesetz von 2017 sind "Kinderehen" in Deutschland verboten. In Deutschland darf man nur heiraten, wenn beide Partner mindestens 18 Jahre alt sind (frühere Ausnahmeregeln gelten nicht mehr). 

Wenn im Ausland zwei Menschen geheiratet haben und bei der Heirat mindestens einer jünger als 16 Jahre war, dann ist diese Verbindung in Deutschland keine Ehe. (Wenn beide mindestens 16 Jahre alt waren aber mindestens einer noch nicht 18, dann kann diese Ehe anerkannt werden, aber auch in einem vereinfachten Verfahren aufgehoben werden.)

Eine Gesetzesänderung von 2024 ermöglicht es nun, eine solche ungültige Ehe nachträglich gültig zu machen, nachdem beide Partner 18 Jahre alt geworden sind. Dazu muss man beim Standesamt eine mündliche Erklärung abgeben, sozusagen das "Ja-Wort" wiederholen.

Wenn beim Aufenthalt eines solchen Paares in Deutschland einer der Partner immer noch jünger als 16 Jahre ist, dann muss sich das Jugendamt darum kümmern. Im äußersten Fall ist eine zwangsweise Trennung und Heimunterbringung möglich. Theoretisch sollen aber stets die Vor- und Nachteile abgewogen werden, und zwar aus der Sicht der/des Minderjährigen.

Die Gesetzesänderung von 2024 soll u.a. die Rechte des minderjährigen Partners verbessern, so dass er z.B. vom älteren Partner in bestimmten Fällen Unterhalt bekommen kann, so wie es bei einer anerkannten Ehe der Fall wäre.

 

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 18. Juni 2024 - 18:31

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