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... steht es hier und hier.

Kurzfassung: 

EU-Bürger (Unionsbürger) genießen in jedem EU-Land Freizügigkeit. Mit dem Personalausweis oder Reisepass eines anderen EU-Landes kann man in Deutschland ohne weitere Dokumente eine Wohnung mieten, einen Arbeitsvertrag unterschreiben, Geschäfte betreiben usw. 

Innerhalb von zwei Wochen nach dem (nicht nur vorübergehenden) Beziehen einer Wohnung (egal ob Miete, Eigentum oder Verwandte/Bekannte) muss man sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, so wie es auch für Deutsche gilt.

Wenn man nach drei Monaten noch kein regelmäßiges Einkommen hat oder zumindest aussichtsreich nach einem Job sucht (Ausbildung oder Geldvermögen zählt auch), oder Straftaten begeht, kann man das Freizügigkeitsrecht verlieren. So wie ich das lese würde die Behörde ggf. von sich aus aktiv werden, man muss also nach drei Monaten keinen Antrag stellen oder so. Nach fünf Jahren kann man das Freizügigkeitsrecht übrigens nicht mehr verlieren.

Einen besonderes Aufenthaltsdokument für EU-Bürger gäbe es demnach nicht. Man könnte allerdings freiwillig eine ID-Karte beantragen, um die elektronischen Funktionen der deutschen Personalausweise nutzen zu können.

 

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am So., 06. April 2025 - 10:44

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